Beruf / Sozialleistung geistig behindeten Menschen

Ich bin ehrenamtlicher rechtlicher Betreuer eines 19-jährigen jungen Mannes. Er ist geistig behindert (lernbehindert), Epileptiker, Schwerbeschädigung: 50%, 9 Schuljahre, ohne Schulabschluss.
Nach meiner laienhaften (!) Einschätzung kann er mehrere Stunden am Tag arbeiten, aber nur unter ständiger Betreuung und Aufsicht (möglicherweise nur in einer Werkstatt). Ein Gutachten zu seiner Arbeitsfähigkeit gibt es nicht.

Er erhält Eingliederungshilfe nach §§ 53,54 SGBXII (was immer das auch sein mag).

Ich beantrage gerade ALG II für ihn. Dort habe ich den Eindruck, dass man ihn unter die 3-Stunden-Grenze einstufen möchte.
Ich möchte, dass er die beste mögliche Förderung bekommt. Ist die Einstufung dafür egal (und möglicherweise nur eine Frage, wer der Kostenträger ist)?

Was kann ich zu seiner optimalen Förderung tun?
Sollte ich darauf drängen, dass er in die 3-Stunden-Arbeitsfähigkeit eingestuft wird?

Vielen Dank!
Jonas

Korrektur !
Da habe ich mich glaube ich missverständlich ausgedrückt:

Mit „unter“ die 3-Stunden Grenze meine ich, dass man ihn beim Arbeitsamt wohl nicht als arbeitsfähig einstufen möchte, er also nicht mind. 3 Stunden täglich arbeiten kann.

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Nach meiner laienhaften (!) Einschätzung kann er mehrere
Stunden am Tag arbeiten, aber nur unter ständiger Betreuung
und Aufsicht (möglicherweise nur in einer Werkstatt). Ein
Gutachten zu seiner Arbeitsfähigkeit gibt es nicht.

Hi,
ich glaube, du tust ihm keinen Gefallen damit, wenn du ihn als arbeitsfähig i.S. des SGB II (also ALG 2) einstufen lässt.
Wenn er der Fachausschuss einer Werkstatt für behinderte Menschen seine dortige Aufnahme entscheidet (er also in einer Werkstatt aufgenommen wird), gilt er gem. § 45 Abs.1 Nr 2 SGB XII als voll erwerbsgemindert und hat somit Anspruch auf Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII. Die ist genauso hoch wie das ALG2. Dabei spielt es keine Rolle, ob er in der Werkstatt 3 oder 8 Stunden pro Tag arbeitet. Von dem Einkommen hat er auch einen Freibetrag, der m.W. höher ist als wenn er ALG2 bekommen würde, so dass er damit besser gestellt wäre. Außerdem muss er dem AA keine Arbeitsbemühungen nachweisen etc.

Gruß
Nelly

Danke für diesen allerersten Hinweis.
Problem ist jedoch, dass der von mir (rechtlich) Betreute zur Zeit noch keine Aussicht auf einen Platz in einer Werktstatt hat. Es braucht sehr viel Zeit bis man Zugang zu ihm findet und er sich auf eine solche Diskussion überhaupt einlässt. Ich denke also mal, dass es noch mind. 3-6 Monate dauern wird bis ich für ihn einen Platz oder eine Ausbildung gefunden habe. In der Schule hatte er viele Probleme bereitet (Arbeitsverweigerung, Agressivität), von daher glaube ich nicht dass man es jetzt überstürzen sollte.
Für weitere Hinweise bin ich sehr dankbar.

Gruss
Jonas

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

In
der Schule hatte er viele Probleme bereitet
(Arbeitsverweigerung, Agressivität), von daher glaube ich
nicht dass man es jetzt überstürzen sollte.
Für weitere Hinweise bin ich sehr dankbar.

Hi,

umso mehr würde ich ich versuchen, ihn NICHT in ALG2 zu kriegen. Bei Arbeitsverweigerung werden ihm dann die Leistungen gekürzt! Ich weiß jetzt nicht, wieviel Eingliederungsgeld er bekommt und wie lange noch und ob das zum Leben ausreicht. Sofern es nicht (mehr) reicht oder nicht mehr gezahlt wird, würde ich für ihn rechtzeitig einen Antrag auf Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII stellen und beantragen, dass beim Rententräger ein Gutachten angefordert wird, ob er voll erwerbsgemindert ist oder nicht. Die Kosten des Gutachtens trägt das Grundsicherungsamt. Falls ärztliche Unterlagen vorhanden sind oder ein Bescheid über Schwerbehinderung, wird das Gutachten evtl. nach Aktenlage erstellt, ansonsten erfolgt eine Untersuchung. Wenn er als voll erwerbsgemindert anerkannt wird, bekommt er seine Grundsicherung und hat jedenfalls keinen Stress mehr mit Arbeitsbemühungen nachweisen etc. Dann kannst du immer noch in Ruhe nach einem Platz in einer Behindertenwerkstatt suchen.

Gruß
Nelly