Hallo, wenn ich geschäftlich für meine Firma unterwegs bin, erhalte ich Spesen (abgestuft nach Dauer der Abwesenheit - sowohl im In- als auch Ausland). Dabei kommt es vor, dass ich Geschäftsfreunde zum Essen (Miitag oder Abend) einladen muss (also bewirte). Ist es rechtens, dass mein Arbeitgeber mir dann von meinen echten Spesen 40 % . vom vollen Tagessatz abzieht? Meiner Meinung nach hat es das früher gegebn, aber seit einigen Jahren nicht mehr. Und wenn der Arbeitgeber unrecht hat, wo ist das gesetzlich geregelt/hinterlegt?
Danke
Gruss
staba4711