Hallo!
Ich fange im Herbst an berufbegleitend zu studieren. Man kann ja nach folgenden Beispiel seinen PC als Werbungkosten absetzen.
Mein Plan wäre jetzt folgender:
I kaufe mir 2010 mit meinem Studentenrabatt einen Laptop und verkaufe ihn gewinnbringend auf ebay.
Kaufpreis 1000€, Verkauspreis 1100 €; AfA 600€ -->
macht einen Gewinn von 700€.
Ok, könnte ich jetzt 2011 dasselbe machen???
Angenommen ich kaufe wieder einen Laptop um denselben Preis?
Sprich 2011: 400 € absetzen
(200€ von Laptop1 und 200€ von Laptop2)
2012: 400 € absetzen
(200€ von Laptop1 und 200€ von Laptop2)
2013: 200 € absetzen
(200€ von Laptop2)
Ist das überhaupt legal?
vielen dank
P.S.: Ich bin Österreicher
Im Prinzip ist das zwar korrekt, doch du musst den Gewinn dann auch versteuern. In Deutschland kannst du aber als einzelperson 801€ nebenher verdienen ohne zu versteuern wenn du irgendwo arbeitest.
Ein kleiner Denkfehler ist noch drin in deiner Berechnung:
Du denkst du hast einen Gewinn von 700Euro da du 100€ Gewinn aus dem Verkauf hast und 600Euro AFA.
600€ AFA bedeutet 600€ weniger Einkommen. Nehmen wir fiktiv an du hast 10000€ verdient, und hast davon 1000€ steuer gezahlt. wenn du jetzt dein einkommen um 600€ verringerst, herisst dass das du nicht 10000€ sonder 9400€ verdient hast. das heisst wiederrum dass du nicht 1000€ steuern hättest zahlen müssen sonder 940€. das heisst dann letztendlich dass du 60€ zurückbekommst.
Zurück zu deiner Rechnung: Du hättest einen Gewinn von 160 und nicht 700€.
Hallo,
also ein „kleiner“ Fehler ist schon drin in der Rechnung.
Der Gewinn von 100 Euro beim Verkauf ist ja schon ok, wenn man den überhaupt erzielt.
Aber die 600 Euro Afa bekommt man ja nicht, sondern man braucht nur für insegsamt 600 Euro keine Einkommensteuer zahlen. Je nach persönlichem Steuersatz macht das dann etwa 20-40 % aus.
Da bleibt die Frage nach der Legalität schon fast auf der Strecke. Es lohnt sich dann nicht wirklich. Und : Wo kostet ein laptop 1000 Euro? Ab 350 Euro bekommt man doch schon funktionsfähige Geräte und wenns was besseres sein soll dann eben für 500-600.
Guter Plan, setz in doch einfach um.
Lettlich entscheidend ist der zuständige Finanzbeamte!
PS: Gibt es wirklich in e Bay so viel Idioten, die den teuren Laptop kaufen. Scheint ja ne wahre Goldgrube zu sein.
Gruss Hermann
hallo,
also die rechnung ist so nicht richtig. 1. der gewinn beträgt nicht 700 € sondern wenn überhaupt nur ca 300 € da die abscrheibung lediglich angerechnet und nicht ausgezahlt wird.
- wäre das gewerblicher handel und somit einkünfte aus gewerbe und/oder spekulationshandel. legal ja, die frage ist nur ob das FA da mitspielt, was ich cniht glaube.
gruß
sven
Hallo bin an Steuerrecht interessiert, aber kein Experte, kann daher nicht weiterhelfen. Viel Erfolg
wie kann denn steuerbetrug legal sein?
die frage war hoffentlich nicht ernst gemeint!
Hallo lieber Östereicher,
ja in Deutschland würde das nicht gehen.
Erst einmal müsstest Du Gewerbetreibender oder Freiberufler sein. AfA kann ja nicht Jeder so einfach machen. Dann muss man auch wirklich Steuern abgeführt haben, um auch wieder abzusetzen.
Schau mal ob der Österreichische beamte da mitspielt
.
Viel ERFOLG wünscht Dir
wolfgang aus Oberbayern
Ich fange im Herbst an berufbegleitend zu studieren. Man kann
ja nach folgenden Beispiel seinen PC als Werbungkosten
absetzen.
Mein Plan wäre jetzt folgender:
I kaufe mir 2010 mit meinem Studentenrabatt einen Laptop und
verkaufe ihn gewinnbringend auf ebay.
Kaufpreis 1000€, Verkauspreis 1100 €; AfA 600€ -->
macht einen Gewinn von 700€.
Ok, könnte ich jetzt 2011 dasselbe machen???
Angenommen ich kaufe wieder einen Laptop um denselben Preis?
Sprich 2011: 400 € absetzen
(200€ von Laptop1 und 200€ von Laptop2)
2012: 400 € absetzen
(200€ von Laptop1 und 200€ von Laptop2)
2013: 200 € absetzen
(200€ von Laptop2)
Ist das überhaupt legal?
vielen dank
P.S.: Ich bin Österreicher