Hallo Rechtskundige,
nemen wir an, ein Arbeitnehmer erhält von einem mit ihm befreundeten Professor die Möglichkeit bzw. das Angebot, berufbegleitend eine Doktorarbeit zu erstellen.
Das Thema hat mit seiner Lohnarbeit nichts zu tun, sodaß Interessenkonflikte nicht zu befürchten sind. Außerdem hat der AN vor, die Arbeit nur in seiner Freizeit zu erstellen.
Es gegeben sich mehrere Fragen:
Könnte der Arbeitgeber verbieten, die Doktorarbeit anzufertigen (Argument z.B. die Freizeit sei zur Erholung der Arbeitskraft etc.)
Oder
Was könnte passieren, wenn der AN dem AG verschweigt, daß er eine Doktorarbeit anfertigt. Gibt es eine Anzeigepflicht.
Daß es zur Wahrung des Vertrauensverhältniss angebracht ist, so etwas dem AG mitzuteilen sei dahingestellt, hier aber nicht die Frage.
Gandalf