Berufbegleitende Promotion

Hallo Rechtskundige,

nemen wir an, ein Arbeitnehmer erhält von einem mit ihm befreundeten Professor die Möglichkeit bzw. das Angebot, berufbegleitend eine Doktorarbeit zu erstellen.
Das Thema hat mit seiner Lohnarbeit nichts zu tun, sodaß Interessenkonflikte nicht zu befürchten sind. Außerdem hat der AN vor, die Arbeit nur in seiner Freizeit zu erstellen.

Es gegeben sich mehrere Fragen:
Könnte der Arbeitgeber verbieten, die Doktorarbeit anzufertigen (Argument z.B. die Freizeit sei zur Erholung der Arbeitskraft etc.)

Oder

Was könnte passieren, wenn der AN dem AG verschweigt, daß er eine Doktorarbeit anfertigt. Gibt es eine Anzeigepflicht.
Daß es zur Wahrung des Vertrauensverhältniss angebracht ist, so etwas dem AG mitzuteilen sei dahingestellt, hier aber nicht die Frage.

Gandalf

Hallo,

Könnte der Arbeitgeber verbieten, die Doktorarbeit
anzufertigen (Argument z.B. die Freizeit sei zur Erholung der
Arbeitskraft etc.)

solange es nur die Freizeit betrifft, kann er das nicht.

Gibt es eine Anzeigepflicht.

Nein. Probleme ergeben sich aber eventuell bei notwendigem Urlaub für das Rigorosum oder Recherchezeiten, die in die Arbeitszeit fallen. Außerhalb der Arbeitszeit aber gibt es keine Hindernisse.

Gruß

Bona

Ergänzung
Hallo Gandalf,

ich habe noch vergessen, dass wenn sich infolge der Promotionsarbeit die Leistungsfähigkeit im Betrieb verringert und das nachweisbar ist, natürlich Probleme entstehen können. Aber so etwas ist sehr schwer nachzuweisen.

Gruß

Bona

Hi,

als rechtsunkundiger Abteilungsleiter sehe ich das so:

was ein AN in seiner Freizeit macht, geht mich nichts an, solange es nicht gegen Bestimmungen des Arbeitsvertrages verstösst.
(Vertraulichkeit, zustimmungspflichtige Nebentätigkeiten - falls Vergütung usw.)

Ciao R.

PS.: Als promovierter Naturwissenschaftler habe ich noch der (zugegeben unerwünschte) Denkanstoss, der bei der weiteren Karrierplanung bachtet werden sollte:
Ich habe bisher etwa 5 nebenberufliche Doktoranden (=Doktoranden, bei denen Job und Promotionsthema verschieden sind) in den Natur/Ingenieurswissenschaften nach jeweils etlichen Jahren scheitern sehen … einer fiel sogar bei der Prüfung durch. Zwei weitere sind noch unterwegs. Erfolg hatte bisher keiner.

Hi,

ich habe noch vergessen, dass wenn sich infolge der
Promotionsarbeit die Leistungsfähigkeit im Betrieb verringert
und das nachweisbar ist, natürlich Probleme entstehen können.

Karriertechnische Probleme entstehen schon alleine durch eine geringere Leistungsfähigkeit. Weshalb ein MA langfristig nur eingeschränkt Leistungsfähig ist, ist dann nur noch von untergeordneter Bedeutung - Selbst „anerkannte“ Behinderte tun sich schwer, beruflich voranzukommen.
Sollte dem AG die Tatsache des tätigkeitsfremden Promotionsstudiums bekannt sein, kann schon der Anschein einer eingeschränkten Leistungsfähigkeit zu Problemen führen (der MA wird bei der Beförderung übergangen etc).

Ciao R.