Berufen auf BGH Urteil

Moin,

der BGH hat im September 2011 in einer Entscheidung dargelegt. dass die Anzahl von Bewerbungen in Unterhaltsverfahren nur ein Indiz ist und weitere Indizien in eine Entscheidung mit einbezogen werden müssen.

Es handelt sich scheinbar nicht um ein Grundsatzurteil.

Ist es trotzdem erfolgsversprechend sich in einem ähnlichen Verfahren (Trennungsunterhalt) auf dieses BGH Urteil zu berufen und entsprechende Angaben zu machen (also Erwerbsbiographie, gesund. Einschränken usw.)?

Kann sich ein Richter/eine Richterin einer auf den BGH aufbauende Begründung entziehen?

Danke und Grüße
Sverengen

Es handelt sich scheinbar nicht um ein Grundsatzurteil.

Das ist es häufig nicht, was jedoch nicht selten missverstanden wird.

Ist es trotzdem erfolgsversprechend sich in einem ähnlichen
Verfahren (Trennungsunterhalt) auf dieses BGH Urteil zu
berufen und entsprechende Angaben zu machen (also
Erwerbsbiographie, gesund. Einschränken usw.)?

Das kommt darauf an, ob die Situation vergleichbar ist. Bereits ein „ähnliches“ Verfahren kann in dieser Frage gänzlich anders sein. Zudem entscheidet der BGH meist nur abstrakte Rechtsfragen, die Anwendung im konkreten Fall obliegt den Instanzgerichten und die können da zu ganz anderen Ergebnissen kommen, auch in Kenntnis der BGH-Entscheidung.

Die Frage kann hier also keiner beantworten.

Kann sich ein Richter/eine Richterin einer auf den BGH
aufbauende Begründung entziehen?

Ja, erstens sind Richter nicht an BGH-Entscheidungen gebunden. Zweitens, und das ist noch entscheidender, ist eben die Frage, ob der Aufbau der Begründung für einen konkreten Fall auf eine bestimmte BGH-Entscheidung überhaupt sinnvoll ist. Denn der Fall kann, was viele nicht, bzw. nur kaum beurteilen können, in gewissen Nuancen ganz anders liegen und damit mit der BGH-Entscheidung nichts zu tun haben. Es ist häufig, dass Laien vor Gericht mit irgendwelchen BGH-Urteilen ankommen und nicht erkennen, dass diese in ihrem Fall nicht zutrifft, weil der Sachverhalt oder die Rechtslage anders liegt.

Insgesamt also: Das kann man hier nicht beantworten.

Gruß
Dea