Beruflich genutzte Etage mit Bad - auch Bad absetzbar?

Hallo!
Ein hauptberuflich im literarischen Bereich tätiger Mensch hat in der oberen Etage eines kleinen! Häuschen seinen Arbeitsbereich: zwei Zimmer mit Schräge, kleine Terrasse und ein großes Bad (die Etage wurde früher anders genutzt). Die obere Etage wird von niemand anderem betreten, ist kein Durchgangsbereich, also wirklich separat, wenn auch nicht durch eine Wohnungstür sichtbar getrennt.

In den Räumen findet die gesamte berufliche Tätigkeit statt.
Ist das Badezimmer steuerlich absetzbar? Ich komme darauf, weil, wenn die Person ein Büro außerhalb mieten würde, wäre auch zumindest Toilette und Waschbecken vorhanden.
Gruß,
Eva

Hallo!

Vielleicht, wenn ich den 2. Teil des Links richtig (im Umkehrschluss) deute

Zitat aus „Finanztip“

Flur, Küche und Toilette - Selbst wenn Sie einen beruflichen Anteil Ihrer Toilettenbenutzung ermittelt haben, können Sie die Kosten, die beispielsweise für die Renovierung eines Gäste-WCs angefallen sind, bisher nicht abziehen. Mit diesem Versuch ist ein Betriebsprüfer des Finanzamts vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 21. Januar 2013 (Az. 9 K 2096/12) gescheitert. Die Führung eines Toiletten-Tagebuchs hat ihm also nichts gebracht.

Der BFH hat in einem anderen Fall klar entschieden, dass Kosten für gemischt genutzte Nebenräume überhaupt nicht absetzbar sind, sobald die private Mitbenutzung die „Unerheblichkeitsschwelle“ überschreitet (BFH, Urteil vom 17. Februar 2016, Az. X R 26/13). Eine selbstständige Lebensberaterin, die von ihrem häuslichen Arbeitszimmer aus ihre Dienstleistung anbot, wollte anteilig Betriebsausgaben abziehen für die gewerbliche Mitbenutzung von Flur, Toilette und Küche – erfolglos. Ihr Argument, dass sie die kompletten Mietkosten – auch für die Nebenräume – eines externen Büros absetzen dürfte, überzeugte die Richter nicht. Denn in diesem Fall liege eine ausschließlich betriebliche Nutzung vor. Bei einer gemischten Nutzung entfällt folglich der Abzug als Betriebsausgabe oder Werbungskosten. Nur die Kosten für das Büro selbst führten im entschiedenen Fall zu Betriebsausgaben.

MfG
duck313

Danke Dir!
Dieses Bad wird nur von der Person genutzt, solange sie oben arbeitet. Es gibt ein Bad im Erdgeschoss. Sobald die Person ihr Tagespensum erledigt hat und nach unten geht, benutzt sie das dortige Bad.
Gruß,
Eva

Das meinte ich mit Umkehrschluss zu dem aktuellsten Urteil aus 2016.
Du hast offenbar eine ausschließlich freiberufliche Nutzung der ganzen Etage.
Niemand sonst nutzt sie. Also gibt’s hier keine wie auch immer geartete Mitbenutzung.

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Nochmals Danke und schönes Wochenende!
Gruß,
Eva