Berufliche nutzung einer mietwohnung

hallo,

ich habe zwei fragen:

a) ist es unproblematisch, eine mietwohnung auch beruflich zu nutzen (bspw. als journalist)?

b) kann man zu dem namensschild auf dem briefkasten der wohnung zusätzlich ein kleines schild anbringen (bspw. medienbüro schulz)? oder muss der vermieter gefragt werden?

vielen dank fü eure antworten im voraus!!!
bg

hallo,

ich habe zwei fragen:

a) ist es unproblematisch, eine mietwohnung auch beruflich zu
nutzen (bspw. als journalist)?

Nein, aber es kann sein, dass entweder in deinem Mietvertrag ein Gewerbeaufschlag vorgesehen ist oder durch Auflagen der Gemeinde/Stadt gewerblich genutzte Wohnfläche erfasst und evlt. mit Abgaben belegt wird (so z.B. in Speyer).

Bei einer Gewerbeanmeldung muss zumindest im Saarland der „Wohnungsgeber“ seine Zustimmung zur öffentlichen Erklärung dieser Wohnung (Adresse) als Gewerbestandort geben.

b) kann man zu dem namensschild auf dem briefkasten der
wohnung zusätzlich ein kleines schild anbringen (bspw.
medienbüro schulz)? oder muss der vermieter gefragt werden?

Der Vermieter MUSS gefragt werden. Dann sollte allerdings auch das Schildchen an der Hauswand drin sein.

Anders gesagt, es gibt sicherlich keinen vernünftigen Grund, warum ein Gewerbe ohne Lärm- und Umweltbelästigung nicht in einer Wohnung stattfinden sollte, aber es sind sehr wohl Erlaubnisse einzuholen und evtl. ist mit einem Mietaufschlag zu rechnen.

Gruß

Stefan

Hallo Stefan,
als Beispiel wurde ein freiberufliche Tätigkeit angeführt. Du sprichst von Gewerbe. Sind da nicht Unterschiede?
Grüße
Ulf

Hallo Stefan,
als Beispiel wurde ein freiberufliche Tätigkeit angeführt. Du
sprichst von Gewerbe. Sind da nicht Unterschiede?
Grüße
Ulf

Da gibt es sicher Unterschiede, weiter unten ist ein Brett für Existenzgründer, da kennt man sich besser mit solchen Dingen aus. Oder Schau bei Existengruender.de oder bei Journalistenverbänden, oder beim Institut für freie Berufe http://www.ifb.uni-erlangen.de/

Gruß Susanne

hallo,

ich habe zwei fragen:

a) ist es unproblematisch, eine mietwohnung auch beruflich zu
nutzen (bspw. als journalist)?

in deinem Fall hilft vielleicht dies:
http://www.sueddeutsche.de/immobilien/mietenvermiete…

Ausgehend hiervon sehe ich in deinem Fall kein Problem.

Wir hatten sogar einen Gewerbebetrieb, und in der Wohnung das Büro. Da es keinen Pubikumsverkehr gab, war nach damaliger Rechtslage auch keine ablehnung durch den Vermieter möglich. Auch ein Firmenschild konnte angebracht werden. Unser Vermieter war dann sogar so nett und ließ uns einen großen zusätzlichen Briefkasten anbringen.

Gruß Marion

als Beispiel wurde ein freiberufliche Tätigkeit angeführt. Du
sprichst von Gewerbe. Sind da nicht Unterschiede?

Da gibt es sicher Unterschiede, weiter unten ist ein Brett für
Existenzgründer, da kennt man sich besser mit solchen Dingen
aus. Oder Schau bei Existengruender.de oder bei
Journalistenverbänden, oder beim Institut für freie Berufe
http://www.ifb.uni-erlangen.de/

Hallo Susanne,
ich wollte nur von Stefan wissen, warum er seine Betonung auf Gewerbe legt, obwohl in der Frage kein Gewerbe sondern eine freiberufliche Tätigkeit angesprochen wird. Ich kenne die Unterschiede im Baurecht (z.B. Gewerbe in reinen Wohngebieten). Mich interessieren die Unterschiede im Mietrecht. Das Existenzgründerbrett nützt da kaum.
Grüße
Ulf