Berufliche reha

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe bei der AA einen Antrag auf berufliche Reha gestellt und bin dort zur medizinischen Untersuchung gewesen. Dabei wurde fetsgestellt, dass ich meinen jetzigen Beruf( ausschließlich Nachtarbeit) wegen eben dieser Nachtarbei nicht mehr ausüben kann.Ich habe einen GdB von 50. Der Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung, ich hätte keine Erstausbildung und eine berufliche Reha könnte nicht das Ziel haben, danach im Berufsleben besser gestellt zu sein als vorher.
Ist das üblich so??? Ich find das irgendwie ziemlich ungerecht, soll ich Widerspruch einlegen und habe ich eine Chance auf Erfolg?

Danke und liebe Grüße

Hallo tara1993,

die Gepflogenheiten der AA kenne ich da leider nicht, finde die Begründung allerdings äußerst merkwürdig. Grundsätzlich gilt immer: Wenn Sie mit einem Bescheid nicht einverstanden sind auf jeden Fall Widerspruch einlegen! Ob das Aussicht auf Erfolg hat kann ich Ihnen hier jetzt allerdings nicht sagen. Einen Versuch ist es aber allemal wert.

Alles Gute
Clabie

Hallo,
so weit ich weiß, ist das so rechtens (ob es gerecht ist, ist eine andere Frage). Meines Wissens ist für Reha allerdings nicht das AA, sondern die Rentenversicherung zuständig. Ich meine trotzdem ,dass die Regelung so gilt - eine Erstausbildung als Reha wird meines Wissens leider nicht finanziert.
Ich meine aber (ist nicht sicher) dass das AA auch Ausbildungen fördern kann,weil jemand mit Ausbildung leichter einen Arbeitsplatz findet. Wie gesagt, das vermute ich nur. Aber wegen berufl. Reha würde ich mich auch mal bei der Rentenversicherung erkündigen, ob es und welche Möglichkeiten es gibt. Das muss nicht unbedingt eine Ausbildung sein, es gibt auch Einarbeitungszuschüsse für eine neue Stelle o.ä.- Einfach weiter fragen und verschiedene Alternativen überlegen.
Viel Erfolg!
Christina