Berufliche reha

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,

Arbeitnehmer hat zum 1.9 eine berufliche Reha Mßnahme begonnen.
Die Maßnahme wird in einmem Betrieb und Berufsschule durchgeführt.
Kostenträger ist das Jobcenter.
Welche Kosten stehen dem Umschüler denn nun zu?

  1. Miete plus NK
    2.Normaler Hartz 4 satz (364euro)
  2. Fahrtkosten zur schule und betrieb
  3. Lernmittel
    5 Mehrbedarf/Mehraufwand

Was ist unter Mehrbedarf und Mehraufwand zu verstehen
Der Jobcentermensch kann leider auch nichts genaues sagen da es sein erster Umschülerfall ist!
Und was versteht man unter Lernmittel?? Stifte,Blöcke, Ordner, Kleber, Schulbücher…??
Ich weiss halt net ob ich mir dsa dann auf Dauer „leisten“ kann bzw welche KOsten gedeckt sind und welche ich trgen muss, für jede Hilfe bin ich Dankbar.
Ich hab jetzt schon für 200 Euro schulbücher etc holen müssen , hab die Rechnung an den Jobcentermenschgeschickt aber leider kommt keine Reaktion, ans telefon geht er auch nicht!

Liebe Grüße

Lieber Anfrager,

bei den Fragen bin ich absolut inkompetent. Ich kann für Menschen, die sich freiberuflich auf den Weg machen, den einen oder anderen Tipp geben, vor allem psychologisch stärken.
Tut mir leid. Hoffentlich viel Erfolg für Sie.

Beste Grüße
Philipp heinisch

Hallo,

ein Mehraufwand entsteht dann, wenn es sich um Kosten handelt die unmittelbar mit der Umschulung zusammenhängen. Das heißt z.B. durch die Umschulung benötige ich einen Babysitter. Die Schulbücher werden Ihnen erstattet wenn es scih um notwendige bücher handelt. Meist orientiert sich der Kostenträger an den Buchlisten des Bildungsträgers.
mfg
Der Experte

Hallo, ich kann die Fragen leider nicht zufriedenstellend beantworten, da dies ausschließlich Sache des Kostenträgers ist. Übrigens, dass dies der erste Fall des Jobcenters ist, halte ich für ein Gerücht. Dran bleiben und auf die Füße treten. Das hat sich in der Vergangenheit bewährt. Die aufgeführten Stifte, Blöcke… usw. sind Lernmittel. Bücher auch. Sie werden idR durch die Schule kostenlos zur Verfügung gestellt, da die Schule diese durch den Kostensatz wieder bezahlt bekommt. Zumindest ist dies in einem normalen Rehafall bzw. Umschulung so. Hoffe, dass ich ein bißchen helfen konnte. Viele Grüße und viel Glück.

Hallo,

leider kann ich hier nicht weiterhelfen, da mich mich nur im ALGI auskenne.

VG
Claudia

Hallo,

leider bin ich nicht firm, was Leistungen der Jobcenter für Umschüler anbelangt. Habe mich aber umgehört und folgendes herausgefunden:

Zunächst einmal muss dir dein Sachbearbeiter Antragsformular für den Mehraufwand bzw.Mehrbedarf mitgegeben haben! Da könnte dann vielleicht ja auch schon draufstehen, was darunter exakt zu verstehen ist, z.B. Fahrtkosten und Lernmittel (Bücher ja, Stifte-Blöcke-Ordner sicherlich nein). Was der genaue Unterschied zwischen Mehraufwand und Mehrbedarf ist kann ich dir leider auch nicht sagen.

Ansonsten bekommst Du wie gehabt deinen HartzIV Satz sowie Miete u. NK.

Meine Meinung ist, dass dir durch die Umschulung selbstverständlich Mehrkosten bzw. Mehraufwand entstehen. Wie eben z.B. Fahrtkosten, Bücher, Fachliteratur etc. Ich schlage vor, dass Du zu deinem Sachbearbeiter persönlich (auch ohne Termin) hingehst und darauf bestehst, dass er sich schlau zu machen hat und dich nicht damit abwimmelt, dass er auch keine Ahnung hat, weil Du sein erster Umschüler bist!!!
Dann kann ich dir noch empfehlen, im Internet nach Sozial-Beratungsstellen i.d. Stadt zu suchen und dort unbedingt einen Termin zu vereinbaren.
Im Internet gibt es einen Verein, der nennt sich Tacheles e.V. - Google den mal und ruf dort an, die sind auf soetwas spezialisiert. Die können dir sicherlich weiterhelfen.

Viel Glück und dranbleiben!
Gruß
Twiggy

Hallo,

Kostenträger ist das Jobcenter.
Welche Kosten stehen dem Umschüler denn nun zu?

Ich bin kein Leistungs-Spezialist. Guck auch Merkblatt 6 http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…

, hab die Rechnung an den Jobcentermenschgeschickt aber leider
kommt keine Reaktion,

Wurde dies alles schriftlich beantragt?

ans telefon geht er auch nicht!

Wie wäre es mit Hingehen?

Gruß
Otto

Ich kenne mich eher im Angloamerikanischen Recht aus. Mit dem deutschen Sozialrecht habe ich keine Erfahrungen.Sorry

Guten Tag,
die Frage kann so nicht beantwortet werden. Bei der beruflichen Reha unterscheidet die BA 3 Förderkategorien, die unterschiedlich gefördert werden (Bildungsgutschein, § 102 SGB III nach 1a oder 1b). Das Jobcenter ist nicht daran gebunden, sondern soll nach SGB II schnell (nicht unbedingt nachhaltig) auf den Arbeitsmarkt vermitteln.
Das Jobcenter kann aber bei bveruflicher Reha den Rehaberater der Arbeitsagentur einschalten, diese sind Fachleute und ich empfehle auf diesen Weg zu drängen. Im Ixdealfall werden dann alle Kosten für eine 2jährige Umschulung übernommen. Aber es kommt halt immer auf den Einzelfall an.
Viel Erfolg!