also mal angenommen, A hat seit 9 Jahren einen Job als Pförtnerin in einem Krankenhaus ausschliesslich in Nachtschicht , eine Ausbildung hat sie leider nicht gemacht. Letztes Jahr hatte sie einen schweren Unfall und hat dabei leider eine Niere verloren.
Seit sie wieder arbeiten geht, merkt sie, dass sie das körperlich und auch psychisch nicht mehr schafft mit den Nächten. Deshalb möchte sie gerne eine berufliche Reha machen. Sie hat einen GdB von 50.
A hat einen Antrag auf berufliche Reha beim AA gestellt und hat auch die volle Unterstützung vom Hausarzt. heute hatte A einen Termin zur ärztlichen Untersuchung beim AA, dabei stellte die Ärztin fest, dass A in der Tat nicht mehr dazu in der Lage ist nachts zu arbeiten.
Wie stehen jetzt die Chanchen von A, eine berufliche Reha bewilligt zu bekommen???
Mit lieben Grüßen
Ps.: leider hat A die Wartezeit für die Rentenversicherung ( 15 Jahre ) noch nicht erfüllt, so dass das AA Kostenträger wäre
A hat seit 9 Jahren einen Job als
Pförtnerin in einem Krankenhaus ausschliesslich in
Nachtschicht , eine Ausbildung hat sie leider nicht gemacht.
A hat einen Antrag auf berufliche Reha beim AA gestellt und
hat auch die volle Unterstützung vom Hausarzt. heute hatte A
einen Termin zur ärztlichen Untersuchung beim AA, dabei
stellte die Ärztin fest, dass A in der Tat nicht mehr dazu in
der Lage ist nachts zu arbeiten.
Wie stehen jetzt die Chanchen von A, eine berufliche Reha
bewilligt zu bekommen???
Das kann hier niemand vorhersagen. Solche Entscheidungen sind immer Einzelfallentscheidungen.
Zu bedenken wäre:
zunächst wäre der AG in der Pflicht, A einen geeigneten Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.
Welchen Kündigungsschutz hat A?
Sollte die Notwendigkeit zu einer beruflichen Reha erkannt werden ( eine bestimmte MdE ist nicht entscheidungsrelevant), wird sicherlich geprüft, ob dies durch Vermittlung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes realisiert werden kann - es gibt ja unzählige Pförtnerstellen ohne Nachtschicht (ob frei ist dabei unerheblich). Auch das ist berufliche Rehabilitation. A ist außerdem Ungelernte und somit auf eine Vielzahl von Arbeitsplätzen für Ungelernte verweisbar.
Wäre A für eine Umschulung geeignet? Die gesundheitlichen Leistungsgrenzen sind zwar erhoben. Ggf. müßte auch eine psychologische Eignungsbeurteilung erfolgen. Dann wird noch die Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes geprüft.
Vielleicht kommen noch weitere Prüfkriterien infrage.
Gruß
Otto
(deine persönliche Anfrage an mich betrachte ich hiermit als erledigt)
Kostenträger Arbeitamt ist dann meistens Kostenträger, so wie es bei mir auch ist. Denn vom Retenversichrungsträger aus fehlte mir noch ein Jahr.
Die chancen sollten von daher gut aussehen