Berufliche reha und mehrbedarf

Hallo,

ein Mensch hat eine Umschulung zur Beruflichen Reha genehmigt bekommen.
Person A hat kein Kniemehr und wurde vom Amtsarzt Arebitsunfähig geschrieben,deswegen hat sie eine Umschulung genhemigt bekommen.
Was bekommt Person A an Geld während der Umschulung?
Person A bezog bis jetzt Harzt IV von sagen wir mal 600 Euro.
Bekommt Person A weiterhin die 600 Euro?
Fahrtkosten sollen auch übernommen werden bis 476 Euro mit dem Auto.
Was hat es mit dem Mehrbedarf auf sich? Person A bekommt hierzu keine auskunft auf dem Arebitsamt!

Person A hat vom Umschulungsträger ein Brief bekommen mit der Einladung zum ersten Tag, bekommt Person A auch nochmal ein gesondertes Schreiben der ARGE?

Liebe Grüße

Guten Abend,

Wer trägt denn die Kosten für die Umschulung?

Ist es die ARGE/Arbeitsamt, dann kann ich Ihnen leider nicht weiter helfen.

Ist es die Rentenversicherung, dann ist es einfach. Die „Person A“ erhält für die Dauer der Leistung ein Übergangsgeld von ca. 68% ihres letzten Arbeitsentgeltes. Fahrkosten werden in Höhe von 210,- Euro monatlich für Fahrten mit dem Pkw übernommen.
Kosten für einen evtl. Mehrbedarf (wofür?) sind nicht vorgesehen.

Wenn die ARGE nicht Kostenträger der Maßnahme ist bekommt ihre „Person A“ von dort keine Post bzgl. der Umschulungsmaßnahme.

Mit freundl. Gruß
Clabie

Hallo,

zu diesen Detailfragen, insbesondere zu SGB II habe ich keine Fachkenntnisse.

Gruß
Otto

Person A hat kein Kniemehr

wie kann man ohne Knie laufen?

MEHRBEDARF

Welcher Mehrbedarf soll es denn sein. Bitte mal konkret sagen.
Also welche Vorstellungen hast Du ??

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