Hallo! Ich habe eine etwas komplizierte Frage, und hoffe, dass sich damit hier jemand auskennt… Danke schon mal für Rat! Es ist so: Ich wurde nach Auslaufen meines Anspruchs auf Krankengeld ausgesteuert und erhalte jetzt von der AfA Arbeitslosengeld als Übergangsgeld bei ungekündigtem Arbeitsverhältnis. Dazu wurde von der AfA ein medizinisches Gutachten eingeholt (im April diesen Jahres) in dem steht, dass ich mind. 6 weitere Monate au sein würde. Danach wurde ich aufgefordert bei der DRV medizinisch Reha oder Rente zu beantragen. Jetzt ist es so, dass ich mittlerweile in einer Beratungsstelle war, die sich mit meinen Einschränkungen auskennt, und die mich über Möglichkeiten (unterstützende Maßnahmen am Arbeitsplatz) beraten haben. Aufgrund dessen möchte ich jetzt lieber berufliche Reha beantragen – da ich noch weniger als 15 Jahre in die Rente eingezahlt habe, wäre dafür die Arbeitsagentur zuständig – diese sagt aber auf Nachfrage, dass ich erstmal die medizinische Reha durchlaufen müsste (medizinische Reha würde bei mir aber nichts bringen und ich will nicht wieder in Hände von Ärzten geraten, die sich mit meiner Erkrankung nicht auskennen und alle möglichen Untersuchungen durchführen wollen…). Ich weiß, dass die DRV für berufliche Reha bei mir zuständig wäre, wenn ich erstmal die medizinische Reha durchlaufen habe. Dies würde ich aber gerne umgehen. Deshalb meine Frage: Gibt es irgendeine Möglichkeit für mich, dass ich bei der AfA jetzt doch trotz des Gutachtens oder auch bei der DRV direkt berufliche statt medizinischer Reha beantragen kann? Wie gehe ich vor? Vielen, vielen Dank für Ratschläge!
Hallo Lykke,
Es tut mir sehr leid, daß ich Dir da nicht helfen kann. Persönlich würde ich Dir raten, daß Du diese vorgeschlagene Reha machst. Erst dann kannst Du sehen, ob sie nichts bringt.
Ein weiterer Rat wäre, daß Du dich mal an den örtlichen Kreisverband des VDK wendest. Die müßten sich eigentlich mit dem Thema auskennen.
Herzliche Grüße
Bernhard Maurer
Hallo!
leider kann ich nicht helfen…
aber wenn die gesetzl. mal ne Entscheidung getroffen haben wird man sie kaum umstimmen können…
machen Sie doch diesen Schritt wie er angedacht ist… wem solls schaden… und anschl. gehts weiter…
viele Erfolg und gute Genesung!!!
Gruß
www.thomas-wolter.eu
Guten Morgen!
Sie wurden von der AA aufgefordert medizinische Reha zu beantragen. Tipp: machen! Wenn der Antrag ausbleibt hat die AA einen Grund die Leistung einzustellen.
Berufliche Reha bei der DRV zu beantragen, ohne dass die Versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, gibt dann nur ne Abgabe an die AA wegen Unzuständigkeit. Wäre aber u.U. ne Möglichkeit, denn die AA muss dann als zweitangegangener Träger die berufliche Reha zumindest prüfen. Dumm nur, wenn die auf die Idee kommen, dass erst ne medizinische Reha notwendig ist.
Möglich wäre auch ein Antrag auf EM-rente zu stellen und zu warten ob vielleicht dann doch ne berufliche Reha von der DRV angeboten wird, aber auch das kann nach hinten los gehen, wenn die DRV vorher noch ne med. Reha vorschieben will.
Sie sehen, das dreht sich alles irgendwie im Kreis. Einen richtig guten Tipp habe ich da nicht. Im schlimmsten Fall kommen sie um die medizinische Reha nicht herum.
Gruß
Clabie
Tut mir leid da kenn ich mich nicht genau aus.
Gruß
Susanne
Sorry, aber da kann ich leider nicht weiterhelfen.
Trotzdem alles Gute
Claudia
Lieber Lykke
Es tut mir leid. dass ich Deine Frage nicht beantworten kann, da ich schon so lange in Spanien lebe aber vielleicht ist ja ein anderer schlauerViele Gruesse Desmeralda
Hallo,
seitens der Agentur für Arbeit gibt es keine andere Möglichkeit als die bereits genannte. Ob es bei der DRV irgendwelche Alternativen gibt, kann ich leider nicht sagen.
Alles Gute!
Hallo,
soweit ich informiert bin gibt es keine Umgehungsmöglichkeiten.Aus eigener Erfahrung weiß ich aber das die dortigen Untersuchungen nicht so weitgehend sind.Es werden häufig stabilisierende Maßnahmen in den Vordergrund gestellt,die wollen Dich ja fit machen.Nach der Reha werden sie auch Stellung dazu nehmen wie und ob die beruflich rehabilitiert werden kannst.Du wirst sicher Deinen Grund haben warum Du das nicht möchtest,vieleicht erkundigst Du dich wo Du hinsollst und was dort gemacht wird.Manchmal hat man auch die Möglichkeit sich die Einrichtung vorher anzusehen.
Bist Du in Sachen Schwerbehinderung informiert?
Falls nicht und wenn Du möchtest gibt mir bitte ein Zeichen.Das ist für die Sicherung des Arbeitsplatzes (ab 50% oder Gleichstellung) und anderen Dingen nicht uninteressantfalls Du wieder in das Arbeitsleben zurückkehrst.
Alles Gute
Roberta
Hallo,
leider kann ich in diesem Fall nicht weiterhelfen.
Wenden sie sich daher an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung.
LG
Harry61
Hallo,
da kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Hast du schon mal daran gedacht, dich beim sovd (sovd.de) oder vdk (vdk.de) beraten zu lassen? Die helfen da weiter
Alles Gute
Patrik
Hallo!
Grundsätzlich ist es so, dass eine Rehamaßnahme, egal ob medizinisch oder Beruflich, vom behandelnden Arzt befürwortet /angeraten wird. Da hier noch eine AU vorliegt, wird wohl zunächst eine med. Reha durchgeführt, um die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen.