Berufliche Reha.....wer zahlt?

Hallo,

nehmen wir mal folgendes an:

Herr R. ist seit ca. 2 Jahren krank,Bourn-Out. Jetzt soll er in ein Berufs-Trainings-Zentrum,kurz „btz“ .Die Rentenversicherung übernimmt diese Maßnahme.

Bisher bezog er Krankengeld von seiner privaten Krankenkasse.
Bezahlt diese jetzt weiter, oder teilen sich die Rente und die Kasse das Krankengeld??

danke für euere Antworten

lisa

Hallo,

die Private Krankenversicherung wird die Entgeltfortzahlung weiterhin leisten, da der Versicherte ja auch weiterhin Arbeitsunfähig ist. Der Rentenversicherungsträger hat nichts mit der Lohnfortzahlung zu tun. Er sorgt lediglich dafür, dass der Versicherte so schnell wie möglich wieder arbeiten kann und das möglichst bis zum Rentenalter.

Grüße

Lars

Hallo,

die Private Krankenversicherung wird die Entgeltfortzahlung
weiterhin leisten, da der Versicherte ja auch weiterhin
Arbeitsunfähig ist. Der Rentenversicherungsträger hat nichts
mit der Lohnfortzahlung zu tun.

Sicher? Bei einem in der GKV Versicherten würde doch das Krankengeld durch Übergangsgeld des Rentenversicherungsträgers abgelöst. Ist das bei privat Krankenversicherten anders? Oder hängt dort das Krankengeld von den vertraglichen Regelungen ab? Wenn diese eine Weiterzahlung des Krankengeldes vorsehen, wird aber der Rentenversicherungsträger nichts zahlen, sonst kassiert der Versicherte ja doppelt.

Nur nebenbei: Entgeltfortzahlung leistet der Arbeitgeber.

Gruß
Zemionow

Hallo,

die Musterbedingungen der privaten Krankengeld-Tageldversicherung (MB/KT) sehen in § 5 Abs. 1 Buchst g vor, dass trotz AU kein Krankengeld gezahlt wird während einer Reha-Maßnahme der GRV.
http://www.pkv.de/recht/musterbedingungen/krankentag…

Gruß Woko

hallo,

es liegt keine AU

Hallo,

da keine AU vorliegt, zahlt die PKV auch kein KG mehr. Die Rentenversicherung hat bei solchen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (früher berufliche Rehabilitation) nach § 20 SGB VI in Verbindung mit Maßnahmen nach §§ 33 - 38 SGB IX Übergangsgeld zu zahlen. Um welche Maßnahme es sich handelt wird sich aus dem Bewilligungsbescheid ergeben.

Gruß Woko