Berufliche Rehabilitation-Teihabe am Arbeitsleben

Hallo,

ich möchte eine berufliche Rehabilitation / Teilhabe am Arbeitsleben bei der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen, denn ich kann meinen jetzigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben. Dies ist auch schon während einer stationären medizinischen Maßnahme zur Rehabilitation festgestellt worden.

Wenn ich nun einen Antrag auf Weiterbildung / Umschulung im Rahmen von Teilhabe am Arbeitsleben stelle:

Welchen Einfluss habe ich auf die Wahl der Bildungsmaßnahme bzw. ein konkretes Berufsziel?

Hat jemand von Euch in dieser Angelegenheit schon Erfahrungen gesammelt?

Welche Bildungsträger werden akzeptiert?

Kann ich mehrere Weiterbildungsmaßnahmen hintereinander
absolvieren, wenn dies erforderlich ist, mich in den Arbeitsmarkt zu integrieren?

Danke im voraus für Eure Hilfe.

ubis

Hallo,

Wenn ich nun einen Antrag auf Weiterbildung / Umschulung im
Rahmen von Teilhabe am Arbeitsleben stelle:

Welchen Einfluss habe ich auf die Wahl der Bildungsmaßnahme
bzw. ein konkretes Berufsziel?

Deine Interessen müssen berücksichtigt werden. Diese müssen aber auch hinreichend auf dem Arbeitsmarkt nachgefragt werden.

Hat jemand von Euch in dieser Angelegenheit schon Erfahrungen
gesammelt?

Sicher viele.

Welche Bildungsträger werden akzeptiert?

Bei der Vielzahl an Bildungsträgern ist darauf keine sinnvolle Antwort möglich.

Kann ich mehrere Weiterbildungsmaßnahmen hintereinander
absolvieren, wenn dies erforderlich ist, mich in den
Arbeitsmarkt zu integrieren?

Theoretisch ist dies nicht ausgeschlossen. Dies wäre jedoch ein jahrelanger Prozess, der wenig hilfreich wäre. Um dies zu vermeiden, muß bei der Berufswahl dies von vornherein berücksichtigt werden.

Gruß
Otto

Hallo ubis,

entschuldige bitte die verspätete Antwort durch eine mehrwöchigen Auslandsaufenthalt.

  1. Es kommen in der Regel nur Berufe infrage, die für die Rehabilitation vorgesehen sind - wenn der Träger die Kosten der Umschulung übernimmt. Das sind aber nicht wenige. Es kommt sicherlich auch darauf an, welcher Rehagrund bzw. Behinderung dahinter steht. Eine weitere ärztliche und Eignungsuntersuchung zeigt auch dieses. Näheres wird sicherlich auch ein bißchen auf den Rehasachbearbeiter ankommen. Das zeigt die Erfahrung.

  2. Meine Wissen beruht auf über 30 Jahre pädagogische Erfahrung in der beruflichen Rehabilitation. Eignungsfeststellung und kfm. Unterricht.

  3. Die Frage beantwortet Dir Dein Rehaberater beim Kostenträger. Grundsätzlich ist es so, dass der Kostenträger den Ort und Bildungsträger bestimmt.

  4. Grundsätzlich kann man -zig Weiterbildungsmaßnahmen absolvieren - wenn man die Kosten selbst übernimmt. In der Regel ist es in der heutigen Zeit so, dass der Kostenträger eine Umschulung übernimmt. Dann muß man sehen…

Ich hoffe, ich konnte Dir mit diesen Antworten ein bißchen helfen. Gerne wieder - bis dann.