Hallo,
nehmen wir ma folgendes an.
Herr R.( er bekommt Krankentagegeld v. der PKV) soll eine berufliche Rehamassnahme von der Rentenvers. machen. Diese übernimmt auch die Kosten, aber nur ca. 68€ pro Tag.Muss die PKV den Rest bis 110€ zahlen(so ist Herr R. versichert)
In seinen Versicherungunterlagen steht:
folgendes steht bei Allgemeine Versicherungsbedingungen „Krankenversicherung“
unter Krankentagegeld für Angestellte.
(3)Für medizinische Rehamassnahmen gilt folgendes:
nach einer mindestens vierwöchigen Arbeitsunfähigkeit werden die Leistungen auch bei notwenigen Massnahmen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit erbracht, wenn die Notwendigkeit der Massnahme durch den Versicherer schriftlich aufgrund eines ärztlichen Attest anerkannt worden ist. Der Versichere angr kann das Gutachten eines von ihm bestimmten Arztes verlangen. Etwaige Leistungen gesetzlicher Rehabilationsträger(z.B. Übergangsgeld) werden auf das zu zahlende Krankentagegeld angerechnet.
vielen dank für eure Antworten und fürs Lesen
lisa