Berufliche Veranlassung bzw. Neuanschaffung

Hallo Zusammen,

Finanzamt schreibt folgendes:
„Die berufliche Veranlassung der Aufwendungen für Neuanschaffung eines Smartphone, des Tablet PC sowie Netbooks bitte zu erläutern, da bereits im Vorjahr derartige Hilfsmittel angeschaft wurden“

Mit der berufliche Veranlassung ist es mehr oder weniger klar: Smartphone und Tablet könnten sowohl für die Arbeit als auch für die Bewerbungserstellung bzw. Bewerbungsverwaltung verwendet werden. Z.B. um E-Mails zu lesen, ein Dokument zu überarbeiten oder eine Präsentation zu führen.

Aber wie erklärt man Finanzamt, dass man sich was neues angeschafft hat? Ist die Frage überhaupt berechtigt?

Danke im Voraus

=HALLO()

Aber wie erklärt man Finanzamt, dass man sich was neues
angeschafft hat? Ist die Frage überhaupt berechtigt?

Naja, wiewiele Smartphones benutzt man beruflich? Werden zwei Stück erworben, liegt der Gedanke nahe, dass eines privat und eines beruflich genutzt wird, viele Leute trennen ja ihre Erreichbarkeit und ihren E-Mail-Verkehr in privat/ beruflich.

Zudem könnte auch sein, dass eines der Geräte einer nahestehenden Person zuzuordnen ist, nicht dem Steuerpflichtigen selbst.

Also sollte man diese Vorbehalte mit einer Begründung ausräumen, bspw.

  • altes Smartphone ist defekt/ verlorengegangen
  • altes Smartphone genügt den Anforderungen nicht mehr
  • aus beruflichen Gründen wird sowohl die Nutzung von Apps für das iPhone als auch von Apps für Android notwendig, deswegen werden zwei unterschiedliche Geräte benötigt
  • ein Smartphone verbleibt immer im Auto, weil mit der Freisprecheinrichtung verbunden, das andere ist für Büro/ unterwegs
  • eine SIM-Karte ist mit einem Tarif, der im Ausland genutzt wird, die andere mit einem Tarif für das Inland

Klingt aber alles nicht 100%ig überzeugend, außer viellleicht der Verlust. Man könnte auch sagen, das alte nutzt man ab sofort privat, also setzt man das als Privatentnahme an, schnell mal bei ebay schauen, wieviel so ein ein Jahr altes Gerät Wert ist und das rechnet man dann gegen.

=TSCHÜSS()