Wobei es Zeitarbeiter und “Zeitarbeiter” gibt, da neben denjenigen, an die man bei diesem Begriff denkt, auch viele hochspezialisierte und sehr gut bezahlte Experten, die im Projektgeschäft arbeiten und sich von hierauf spezialisierten Dienstleistern anstellen und einsetzen lassen, unter das ANÜG fallen. Das sind oft Leute, die nicht in das Vergütungsgefüge des Auftraggebers passen, deren Bedarf zeitlich auf ein oder einige Projekte beschränkt ist, und die von den ganzen Schutzvorschriften eher genervt sind, z.B. weil ihr tariflicher Gehaltsanteil kleiner als die außertarifliche Zulage ist, sie sich ganz sicher nicht schlecht behandelt fühlen, wenn sie auf der Basis auch längerfristig bei einem Auftraggeber tätig sind,…
Dazu erkundige dich bitte noch einmal ausführlich. Denn da wirfst du jetzt ganz viele Dinge durcheinander. Im Bereich der betrieblichen Ausbildung gibt es tatsächlich kürzere und längere Ausbildungsgänge, bei denen die kürzeren Ausbildungen mehr oder weniger in einen Helferstatus münden. Aber jenseits der betrieblichen Ausbildung liegst Du falsch. Z.B. gibt es keinen einheitlichen Ausbildungsweg zum Fachanwalt. Du studierst zunächst bis zum 1. Staatsexamen, und musst dich dann entscheiden, ob du das 2. Staatsexamen machen willst. Dazu musst du Dich dann in einem Bundesland um einen Platz als Referendar bewerben. Als solcher arbeitest Du dann unter Anleitung in mehreren Stationen wie ein Richter, ein Staatsanwalt, ein Rechtsanwalt und als Jurist in der Verwaltung. Zudem nimmst Du an Arbeitsgemeinschaften teil, in denen Klausuren geschrieben werden. Am Ende steht dann die Prüfung des 2. Staatsexamen. Damit kannst Du dann die Anwaltszulassung beantragen. Und ob Du dann noch die ein oder andere Fachanwaltschaft erwerben möchtest, was dann wieder Kurse mit Klausuren bedeutet, steht noch auf einem ganz anderen Blatt.
Da bin ich nicht näher drauf eingegangen, weil man vielen Zeitarbeitern damit Unrecht tut. Eine nicht unerhebliche Anzahl hat eine Ausbildung, der sie aber nicht mehr nachgehen können oder wollen. Oft finden sich auch Studenten darunter.
Die höherqualifizierte Zeitarbeit kenne ich auch, rückt aber weit ab von der Frage zum „Helfer“.
Aber weil das so ist, habe ich auch das vorbehalten in Anführungszeichen gesetzt. Ich habe den Begriff „Helfer“ oder auch „Zeitarbeiter“ für die bei uns eingesetzten Kräfte nie verwendet. Das schränkt nur die Sicht auf die tatsächlichen Fähigkeiten der Person ein.
ok
so weit ich weiß lediglich Leute mit gutem Masterstudium zzgl. langjähriger fachbezogene Erfahrung > Fachärzte, Fachanwälte, Chirurgen, Klinik oder Stationsleiter bzw. Chefarzt, Ingenieure etc.
aber ok.
Was sind dann 2-jahre Lehrzeit ?
ich weiß wirklich nicht, warum Du Dich so an dem Begriff „Helfer“ hochziehst.
DU hast eine Ausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer Schwerpunkt Metall- und Kunsttsofftechnik absolviert.
Also bist Du was? Richtig: Maschinen- und Anlagenführer Schwerpunkt Metall- und Kunsttsofftechnik
Es gibt aber tatsächlich „Helfer“ Ausbildungen z. B. AltenpflegehelferInn (dauert 1 Jahr)
Anderes Beispiel: Früher gab es die Ausbildung (3 Jarhe) zum/zur ArzthelferIn
heißt heute: Medizinische Fachangestellte.
und früher erhielt man nach Abschluss einer Ausbildung im kaufmännischen Bereich
den sog. „Kaufmannsgehilfenbrief“ aber das ist ein paar Jahrzehnt her.
Gruß
Fronk
Die haben schlicht keinen Zusatzbegriff.
Das Schema ist eigentlich …
Fachkraft für xyz
Fachxyz
xyz
im kaufmännischen wird statt „Fachkraft“ idR. „Kauffrau/Kaufmann“ verwendet.
Das ist aber relativ zu den Anforderungen des Berufsbilds zu sehen! So ist eine „Fachkraft für Arbeitssicherheit“ deutlich anspruchsvoller als eine „Fachkraft für Lagerlogistik“
Und natürlich gilt weiterhin …
Eine zweijährige Ausbildung mit einer niedrigeren Qualifikation als eine drei- oder dreieinhalbjährige Ausbildung. Der DQR (Deutscher Qualifikationsrahmen) wurde bereits erwähnt, ich glaube von @littlepinguin: DQR-Niveaus - Deutscher Qualifikationsrahmen
Es gibt acht Niveaus. Abschlüsse einer zweijährigen Berufsausbildung** werden grundsätzlich dem Niveau 3 zugeordnet. Klassische 3- oder 3,5-jährige Ausbildungen liegen auf Niveau 4, der Meister/Fachwirt auf Niveau 6, wie auch FH-Diplom und Bachelor. Uni-Diplom und Master sind Niveau 7, Promotion und Habilitation sind Niveau 8. Das ist, was “normal gesehen” wird, und nicht deine komische Auflistung weiter oben!