Stellen wir uns folgendes Szenario vor:
Arbeitnehmer M ist seit über 20 Jahren als gelernter Elektriker in einer Firma tätig und wird dann - auch auf Grund von Arbeitsstress - psychich schwer krank (Depressionen mit mittlerweile überwundener Sucht) und daher arbeitsunfähig geschrieben.
Zunächst zahlt der Arbeitgeber regulär die Lohnfortzahlung, nach den ersten 6 Wochen springt die Krankenkasse mit der Zahlung des Krankengeldes ein.
M hält regelmäßigen Kontakt zur Firma und infomiert darüber, dass sich sein gesundheitlicher Zustand trotz medikamentöser Behandlung, stationärem Psychiatrie-Aufenthalt und darauf folgender ambulanter Gesprächtherapie nicht ausreichend gebessert hat, um wieder arbeiten zu können. Lediglich die Sucht ist in den Griff bekommen worden.
Der Chef schickt M zum Arbeitsmedizinischen Dienst (AMD), um dort begutachten zu lassen, ob M wieder arbeitstauglich ist oder nicht. Der AMD attestiert, dass M nicht stark belastungsfähig ist und daher nicht weiter auf Auswärtsmontage mit Übernachtungen eingesetzt werden kann und nicht selbstständig als Kundendienstmonteur allein mit einem Fahrzeug ausgeschickt werden kann. Da die Sucht überwunden ist, sei er aber unbedenklich als Elektriker einsatzfähig.
Der AMD schlägt vor, dass M nur noch in der betriebseigenen Werkstatt eingesetzt werden soll, um dort heimatnah bei festen Arbeitszeiten eine sichere Arbeitsstruktur zu erleben.
Des weiteren empfiehlt der AMD eine Wiedereingliederung von jeweils einer Woche mit 2, 4, 6 und 8 Arbeitsstunden täglich. Diesen Vorschlag bestätigt auch der Psychiater, woraufhin dem Chef der Wiedereingliederungsplan vorgelegt wird.
Der Chef lehnt den Plan ab mit der Begründung, er könne einen Arbeiter nicht nur 2 Stunden täglich einsetzen und die Wiedereingleiderung zöge sich überhaupt zu lange und stellt die Bedingung, M solle 1 Woche 4 Stunden sowei eine Woche 8 Stunden täglich als Wiedereingliederung arbeiten und teilt ihm direkt mit, dass er gegen die Empfehlung des AMD danach auch wieder auf Auswärts-Montage mit Aufenthalten von meist 4 Werktagen geschickt würde. Eine Unterbringung in der Werkstatt schließt er komplett aus.
In der Zwischenzeit verstreicht so viel Zeit, dass das Krankengeld ausläuft und M ausgesteurt wird und Arbeitslosengeld I empfängt.
Die Arge teilt M mit, er solle abwarten, zu was der Chef sich bereiterklärt und sieht keinen weiteren Haldung- uns Beratungsbedarf.
M sucht nochmals den AMD auf, schildert die problematische Einstellung des Chefs, woraufhin der AMD seine Sicht nochmals attestiert und M empfiehlt, einen Antrag auf Behinderungs-Anerkennung zu stellen.
Das Versorgungsamt erkennt einen Grad der Behinderung von 30 an und die Arge gesteht eine Gleichstellung auf 50 zu.
Dies wird dem Chef wieder mit einem wie bereits beschriebenen Wiedereingleiderungsplan vorgelegt, worauf der Chef mitteilt, er könne M so nicht beschäfitgen, aber M stünde ja frei, zu kündigen. Hiervon raten ihm selbstverständlich alle Anderen ab.
Die Arge teilt M mit, sie seie vorerst nur für die Zahlung des Alg I zuständig, aber die Rentenversicherung könne ihn in einer Maßnahme zur beruflichen Reha unterbringen, in der ermittelt werden soll, inwiefern er noch beruflich einsatzfähig ist.
Die Rentenversicherung lädt M ein und vertröstet ihn auf den Beginn der Maßnahmennach mehreren Monaten. Statt der Einladung zur Maßnahme erfolgt jedoch nur eine Einladung zu einem weiteren Gespräch, in dem mitgeteilt wird, er würde in einer Maßnahme untergebracht, sobald es eine gäbe. Allein hierduch verstreicht ein weiteres halbes Jahr.
Insgesamt vergeht soviel Zeit, dass die Einstufung auf Alg II kurz bevorsteht.
M wäre arbeitswillig, aber nicht mehr in der alten Firma zu alten Anforderungen fähig. Eine Teilzeitstelle oder einen Minijob kann er nicht annehmen, da er noch im Arbeitsverhältnis mit seiner alten Firma steht. Zu einer Umschulung wäre er auch bereit, aber auch so etwas wurde ihm nicht angeboten.
Frührente kann er nicht beantragen, da die Rentenversicherung ihm eine Maßnahme in Aussicht stellt.
Rechtsberatung durch die Arge erfolgt nicht, da diese sich gar nicht mehr für ihn zuständig sieht, da bereits die Rentenversicherung angesprochen wurde.
Eine Rechtsschutz-Versicherung besteht nicht und sowohl der AMD, als auch der ursprünglich zuständige Mitarbeiter der Arge haben vom örtlichen Vdk abgeraten.
Welche Möglichkeiten hat M nun?
Kann er eine Unterbringung in der Firma zu den Bedingungen des AMD erzwingen? Das würde natürlich ein mehr als unangenehmes Arbeitsklima schaffen.
Hat er eine Möglichkeit aus dem bestehenden Arbeitsvertrag rauszukommen, ohne finanziellen Schaden zu erleiden, da der Chef ihn ja nicht mehr einsetzen kann / will? Er hofft hier eigentlich auf eine Abpfindung auf Grund der langen Betriebszugehörigkeit.
Gibt es eine Möglichkeit zur Rechtsberatung außerhalb von Arge bzw. Rentenkasse ohne die hohe Beratungsgebühr eines Rechtsanwalts zahlen zu müssen zB auf Basis, dass er Alg II-Empänger sein wird?
Vielen Dank für jegliche Antwort!