Hallo an alle,
Frau X hat zur Zeit eine Lebensversicherung mit BU. Nun hat diese aber gehört das eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung besser sei als eine BU. Ist das richtig? Worin besteht eigentlich der Unterschied? Oder sollte man beides haben?
Mfg jagfra
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für den Versicherten die bessere Versicherung, weil sie zahlt, wenn man für den ausgeübten Beruf unfähig ist (es sei denn, es ist eine Verweisungsklausel im Versicherungsvertrag, daß man dann auch auf andere Berufe verwiesen werden kann - das gibt dann Stress).
Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt erst bei Erwerbsunfähigkeit, sozusagen, wenn man gar nichts mehr kann, den Kopp unterm Arm hat.
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Genau wie mietzekatze sagt: EU ist seltener als BU, daher sichert eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung WENIGER ab als eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Beides macht keinen Sinn, da man BU ist, wenn man EU ist, aber wenn man BU ist, noch lange nicht EU. ehhh… ja, das war glaub ich richtig formuliert.
Aber hat Frau X denn gehört, dass es in den seltenstens Fällen so ist, dass ein sehr guter Lebensversicherer auch sehr gute BU-Tarife hat? Vielleicht überlegt Frau X ja mal, das BU-Risiko durch einen anderen Versicherer versichern zu lassen, um sich DANACH von der BU-Zusatz Ihrer LV zu trennen?
Oder Frau X überlegt mal, ob eine Schwere Krankheiten Vorsorge besser oder zusätzlich ihn Ihre Vorsorgedenke passt.
Oder Herr F.W. aus Osnabrück redet mal wieder zu viele und beschränkt sich das nächste Mal einfach auf die Beantwortung der Frage?
Irgendwas davon wird sicherlich eintreten!
Frank Wilke
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Hallo,
danke für die Beantwortung.
Also müsste Frau X ersteinmal herausfinden ob es in ihrem Versicherungsvertrag ne Klausel gibt in der steht das die BU-Versicherung nicht eintritt weil man ja noch andere Berufe ausüben könnte… Das ist ja genau das Problem. Sollte man nicht doch lieber eine EU-Versicherung haben für den Fall man kann garnix mehr machen, als eine BU die nur eintritt wenn man in dem derzeit ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten kann?!?
Also die Versicherungswelt wird Frau X wohl nie verstehen. Vorallem die ganzen Seiten eines Versicherungsvertrages mit 1.000.000 Klauseln und Paragraphen, wo es dann im schlimmsten Fall heißen könnte nee, dagegen sind sie ja nicht versichert, sorry wir zahlen nicht…
ich nochmal,
also würde das bedeuten wenn Frau X nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten kann, aber noch in einem anderen und dies dann auch evtl tut, bekommt sie die BU ausgezahlt?
Hallo,
danke für die Beantwortung.
Also müsste Frau X ersteinmal herausfinden ob es in ihrem
Versicherungsvertrag ne Klausel gibt in der steht das die
BU-Versicherung nicht eintritt weil man ja noch andere Berufe
ausüben könnte… Das ist ja genau das Problem. Sollte man
nicht doch lieber eine EU-Versicherung haben für den Fall man
kann garnix mehr machen, als eine BU die nur eintritt wenn man
in dem derzeit ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten kann?!?
Falsch, die EU ist die schlechtere Wahl, weil sie erst viel später zahlt, wenn man z.b. nicht mehr 6 Stunden arbeiten kann, das ist eine Frage der Versicherungsbedingungen. Die BU zahlt, wenn man den im Versicherungsvertrag genannten Beruf nicht mehr ausüben kann, aber eben noch andere Berufe. Es sei denn, es ist eine Verweisungsklausel drin, da zieht es sich dann ewig hin, bis die Versicherung zahlt. Gutachten, welche Berufe man alternativ noch ausüben könnte entsprechend seiner Ausbildung natürlich. Wirklich das Kleingedruckte lesen.
Also müßte man, wenn die BU anerkannt ist, für sich einen anderen Beruf ausüben können. Aber nochmals …, auch in dieser Hinsicht das Kleingedruckte lesen.
So schnell bekommt man keine BU, wenn Versicherungen zahlen sollen, stellen sie sich lange quer, aber das kennt man ja schon.
Hier noch genauere Infos zum Nachlesen:
http://www.vorsorge-und-finanzen.de/Ratgeber-Berufsu…
und hier kommt was zum Thema anderen Beruf ausüben zu wollen und trotzdem BU zu erhalten:
http://www.dur-cms.de/index.php?id=bu5#start
Ich hoffe, es hilft weiter.
ich nochmal,
also würde das bedeuten wenn Frau X nicht mehr in ihrem Beruf
arbeiten kann, aber noch in einem anderen und dies dann auch
evtl tut, bekommt sie die BU ausgezahlt?
Guten Tag jagfra,
Respekt. Sie lassen nicht locker.
Das Problem besteht jedoch darin, dass Ihre Frage nicht zwingend richtig beantwortet werden kann. Der Dreh- und Angelpunkt für alles ist das Bedingungswerk im BUV-Vertrag der Frau X. Und dort insbesondere die Frage nach abstrakter oder konkreter Verweisung und der textmäßigen Ausgestaltung. Aber auch die Frage nach Arztanordnungsklausel, Weiterbildungsklausel usw. ist von Bedeutung.
Ohne Einsichtnahme geht da seriös nichts. Ich empfehle den Gang zur Versicherungsberatung der Verbraucherzentrale. Dort kann Frau X nach Prüfung der Weg gewiesen werden, wie sie sinnvollerweise zu verfahren hat. Das kostet etwas Geld. Geld jedoch, das unerreicht gut angelegt ist.
Wohlgemeinten Gruß von
Günther