Berufsangabe in Formularen

Hi,

Herr A. muss in einem Formular seinen Beruf angeben und weiß nicht genau, welcher gemeint ist.

Herr A. hat nach dem Abitur eine Maurerlehre abgeschlossen und anschließend Architektur studiert. Heute arbeitet er jedoch in einer Vidiothek, da er in seinen erlernten Berufen keine Anstellung gefunden hat.

Welchen Beruf muss Herr A. angeben: Maurer, Architekt oder Angestellter in einer Vidiothek? Nur die erlernten Berufe oder nur die aktuelle Tätigkeit? Oder alle drei?

Grüße und danke im Voraus,
Cantharellus

Das kommt wahrscheinlich darauf an um welches Amt es sich handelt. Wenn Herr A zb seine Steuererklärung macht und angibt eine „Einsatzwechseltätigkeit“ zu haben dann wäre es schön wenn dann auch eine dazu passende Berufsbezeichnung angegeben wird aus dem das FA die Glaubwürdigkeit erkennen kann. Wenn man in einer Videothek arbeitet würde das zb nicht glaubhat sein, selbst wenn es mehrere Filialen sind (diese sind meist im Arbeitsvertrag enthalten und somit immer „regelmäßige Arbeitsstätte“).

LG Tobias

Hallo,

lt. Kommentar zum OwiG § 111 kommt es für die Identitätsfeststellung auf den tatsächlich ausgeübten, nicht den erlernten Beruf an.Anzugeben ist der Beruf, der in aller Regel zum Erwerb des lebensunterhaltes dient.

Dachsgruß

Hallo,
das kommt auf den Kontext (Zusammenhang) an, in dem das Formular auszufüllen ist :wink: Bei einem Gewinnspiel soll wahrscheinlich der Beruf eingetragen werden, der nachher passende Werbung bekommen soll :wink:, in einer Einkommenssteuererklärung ggf. der tatsächlich ausgeübte, in einem Zulassungsverfahren für eine Hochschule oder Weiterbildung ggf. die dafür erforderliche Zulassungsvoraussetzung…
Das sagt einem im Zweifel der Formularausstellende :wink:
Schönen Gruß