Berufsausbildung an der Fachschule, 1 Zimmer-Appartment und Fahrtkosten für minderjähriges Kind

Hallo!

Wo und Wie oder überhaupt?
Ein minderjähriges Kind (15 Jahre) macht eine Fachschulausbildung als Glasapparatebauer an der Fachschule.
Wenn alles klappt macht dieses Kind in 3 Jahren ihren Gesellenabschluß.

Während der Ausbildung erhält das Kind KEINE Vergütung, also kein Lehrlingsgehalt oder sonstiges.

Die Schule selbst kostet nichts.

Aber da die Schule 150 km vom Erstwohnsitz entfernt ist wurde nun ein Einzimmerappartment für montalich 290,-€ angemietet und das Kind in dem Ort als Zweitwohnsitz angemeldet.

Wie ist dies, und wo in der Steuererklärung einzugeben?

Fahrtkosten mit dem privat PKW ?
Mit dem Zug wären das wöchentlich 50,-€ und je 4 Stunden Zufahrt. (Je 4 Stunden am Freitag heim und 4 Stunden am Sonntag hin)

Verpflegungskosten? usw.

Bafög wird leider auch nicht gezahlt.

Bitte um kurze Hilfe :frowning:

Du bekommst auf Antrag den Freibetrag für ein zu Zwecken der Ausbildung auswärts untergebrachtes Kind, 924 €, als außergewöhnliche Belastung anerkannt. Rest ist Privatspaß.

OK :scream: danke schon mal.

Und wie verhält es sich mit den Fahrtkosten? Eigenen kann man ja eintragen
aber wie ist das mit dem Kind ??

Privatspaß.

Hallo,

gibt es dort kein Schülerwohnheim?
die sind wesentlich günstiger und man hat eine Aufsicht für einen 15-jährigen…
Ein Kolpinghaus findet sich doch an fast jedem größeren Ort mit größerer Schule

Grüße
miamei