hi
Ich habe folgendes Problem:
Im August 2013 habe ich eine BaE Ausbildung angefangen, alles gut soweit.
Sommer 2014 wurde ich vom Kooperationsbetrieb übernommen und ging aus der Maßnahme raus.
Nun zum Problem: Seit einiger Zeit verschlimmern sich die Zustände im Betrieb… Ich hab viel eingesteckt aber nachdem ich statt Berufsschule ganze Woche lang arbeiten sollte wars bei mir vorbei. Mir wurde nah gelegt so schnell wie möglich sich um andere Stelle zu kümmern mit der Begründung „Das hier sei ein Wirtschaftsunternehmen“
Mein Notendurchschnitt ist 1,6 und keinerlei Fehltage, keine Abmahnungen oder Sonstiges.
Was kann ich in der Situation machen? Hat vielleicht jemand Erfahrungen ob ich in die BaE Maßnahme wieder zurück kann? Habe weniger als 1 Jahr bis zur Abschlussprüfung…
Dann mach mich doch bitte mal zweifelsfrei schlau und erläutere mit die Sache.
"Ausserbetriebliche Einrichtung " kann vieles sein und ob bei „Berufsausbildung“ immer eine Ausbildung nach BBiG gemeint ist stelle ich auch mal dahin - gerade weil es sich hier um den „Umweg“ über BaE handelt (der „klassische“ Weg der Berufsausbildung ist es nicht).
Stimmt. Aber die Schulpflicht ergibt sich aus dem jeweiligen Schulgesetz des Bundeslandes - da gibt es zur Berufsschule bundesweit mehr als eine Regelung. Und gerade diese jeweilige Regelung kann im Spannungsverhältnis zwischen Auszubildenden und Betrieb eine Argumentationshilfe sein.
Daneben gibt es das Thema „Berufsschulpflicht“ ausserhalb von Berufsausbildungen nach BBiG im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht.
Nebenbei: Was wäre, wenn die oder der Fragende aus Österreich oder der Schweiz ist?
Eine genaue Betrachtung des geschilderten Sachverhaltes hilft immer weiter.
Abgesehen davon, daß eine BaE in einem anerkannten Ausbildungsberuf wg. § 2 Abs. 1 Nr. 3 BBiG http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__2.html
unter eben dieses BBiG fällt,
hat der UP relativ klar dargestellt, daß er aus der BaE-Maßnahme ausgeschieden ist und während der Ausbildung vom Kooperationsbetrieb übernommen wurde.
Damit tritt der „Kooperationsbetrieb“ in den bestehenden Vertrag ein und wird zum „normalen“ Ausbildungsbetrieb iSd " 2 Abs. 1 Nr. 1 BBiG. Das könnte man wissen, wenn man denn Ahnung vom Fachgebiet hätte.