Ich fange in kürze eine Ausbildung zur Mediengestalterin an. Der Betrieb bei dem ich anfange, ist ein Fotostudio und gehört nicht der IHK an, sondern der Handwerkskammer.
Meine Fragen:
-Schreibe ich am Ende der Ausbildung die selbe Prüfung wie die IHK-ler?
-Kann ich mich, falls ich nach der Ausbildung vom Fotostudio nicht übernommen werde, auch bei Betrieben bewerben, die der IHK angehören (z.B. Werbeagenturen) oder kann ich dann nur bei Handwerksbetrieben angestellt sein?