Berufsausbildungsbeihilfe, wie läuft das?

Hallo,

erstmal zu mir:

Ich bin 19 und möchte am 1. August eine Ausbildung als Steinmetz anfangen.
Da die Ausbildungsstelle 512km von zu Hause entfernt ist, muss ich da hinziehen.
Bzw. wohn ich derzeit schon hier.
Als Untermieter bei meinem Bruder.
Ich hab hier unten eine Etage für mich und müsste dafür 200€ all inclusive zahlen.
Ist auf jeden Fall ein Schnäppchen. Doch in meiner Ausbildung bekomm ich nur so um die 350€ Netto(morgen weiß ich mehr, dann kommt einer von der Handwerkskammer).

Meine Eltern sind geschieden. Meine Mutter verdient 401€ und mein Vater ist berufsunfähig und verdient zurzeit auch nciht viel.

Jetzt meine Fragen:

Kann ich mich hier schon wohnhaft melden, bevor ich den Antrag stelle oder entfällt dann mein Recht auf Wohngeld?
Die Arbeitsagentur von hier ist nicht für mich zuständig, wenn ich mich nicht hier anmelde.
Aber ich weiß halt nicht, ob ich noch Anrecht auf das Wohngeld habe, wenn ich bereits hier wohne.
Andererseits müsste ich die 550km zurück fahren und mich da anmelden und wieder zurück fahren.
Da ich derzeit kein Geld verdiene und mit 100€ 2 Monate auskommen muss, ist das einfach unmöglich.

Wie mach ich das nun?

Danke im Vorraus …

Hallo,

ich denke, dass du Recht auf Bafög hast, dadurch entfällt das Recht auf Wohngeld. Beschäftige dich mal mit der Seite: http://das-neue-bafoeg.de/

Viel Erfolg

Hallo Hag2bard,

Bafög (s.u.) ist hier falsch empfohlen, da es sich um eine betriebliche Ausbildung handelt. Da ist BAB (Barufsausbildungsbeihilfe) schon richtig. Ein Rechner befindet sich hier: http://www.babrechner.arbeitsagentur.de/ - oder kennst Du den schon?

Warum meldest Du Dich nicht rückwirkend zum 15. Juli am Ausbildungsort an? Schließlich wird dort in der nächsten Zeit Dein Lebensschwerpunkt sein, ich kann mir nicht vorstellen (aber die Experten mögen noch kommen), dass das Auswirkungen haben sollte. Schließlich könntest Du vor Ausbldungsbeginn schon zwei Wochen Praktikum im Ausbildungsbetrieb gemacht haben …

Die Arbeitsagentur am Ausbildungsort ist demnach Dein Ansprechpartner - da kannst Du gleich morgen vormittag hin, nachdem Du morgen früh beim Einwohnermeldeamt warst. Nur Anspruch auf Umzugskostenhilfe (oder so) solltest Du dann bei der Arbeitsagentur nicht mehr haben - aber Du bist ja schon umgezogen.

Gruß sannah