Ich habe folgendes Problem: Ich habe im April diesen Jahres BAB beantragt, da ich von zu Hause ausgezogen bin und von meinen Eltern keinerlei finanzielle Unterstützung erhalten habe. Meine Mutter lebt im Ausland und ist nicht berufstätig. Bei meinem Vater hätte Unterhalt eingeklagt werden müssen, da er freiwillig keinen Pfennig für mich gezahlt hat und hätte. Ich habe während der Ausbildung 900 DM brutto verdient. Meine Miete betrug inklusive aller Nebenkosten 680 DM. Ich habe nun mehrere Monate auf eine Entscheidung gewartet, da mein Vater seine Unterlagen zum Einkommen nicht abgegeben hat. Dies ist nun wohl erfolgt, und nun schreibt mir das Arbeitsamt, daß ich keinen Anspruch auf BAB gehabt habe, da mein Vater zu viel verdient. Ich habe nur die BAB beantragt, weil ich mal gehört habe, daß das Arbeitsamt sich das Geld von den Eltern wiederholt… also wesentlich einfacher als wenn ich das Geld eingeklagt hätte. Nun meine Frage: Kann es wirlich sein, daß ich absolut keinen Anspruch auf BAB hatte obwohl ich keine finazielle Unterstützung von meinen Eltern bekommen habe? Ich danke Euch für Antworten.
verdient. Ich habe nur die BAB beantragt, weil ich mal gehört
habe, daß das Arbeitsamt sich das Geld von den Eltern
wiederholt… also wesentlich einfacher als wenn ich das Geld
eingeklagt hätte. Nun meine Frage: Kann es wirlich sein, daß
ich absolut keinen Anspruch auf BAB hatte obwohl ich keine
finazielle Unterstützung von meinen Eltern bekommen habe? Ich
danke Euch für Antworten.
Sandra
Hi Sandra,
das AA holt sich das Geld nicht von den Eltern wieder. Wenn das AA ausrechnet, dass kein Anspruch besteht, weil die Eltern zu viel Einkommen haben, dann bekommst du keine BAB, sondern hast nur noch die Möglichkeit, den Unterhalt einzuklagen. Pech, aber so ist es leider.
Hi, in deinem Fall bleibt dir ja nur noch übrig, zum Sozialamt zu gehen und Leistungen zu beantragen. Die müssen erstmal in Vorleistung treten und setzen sich dann mit deinem Vater auseinander, da hättest du keinen Ärger in der Richtung. Du must dem Sozialamt nur erklären, daß sich dein Vater nicht kümmert, was seine Unterahltspflichten betrifft, dann sorgen die vom Sozialamt schon dafür, daß du dein auskommen hast.
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Hi, in deinem Fall bleibt dir ja nur noch übrig, zum Sozialamt
zu gehen und Leistungen zu beantragen. Die müssen erstmal in
Vorleistung treten und setzen sich dann mit deinem Vater
auseinander, da hättest du keinen Ärger in der Richtung. Du
must dem Sozialamt nur erklären, daß sich dein Vater nicht
kümmert, was seine Unterahltspflichten betrifft, dann sorgen
die vom Sozialamt schon dafür, daß du dein auskommen hast.
Hey, vielen Dank für die schnelle Antwort. Leider ist das wohl meinerseits etwas falsch rübergekommen. Ich befinden mich jetzt nicht mehr in der Ausbildung. Ich hatte nur darauf gehofft, diese Leistung noch rückwirkend zu bekommen um die Schulden abzubezahlen die ich währden der Ausbildung gemacht habe. Nochmals vielen Dank.
das AA holt sich das Geld nicht von den Eltern wieder. Wenn
das AA ausrechnet, dass kein Anspruch besteht, weil die Eltern
zu viel Einkommen haben, dann bekommst du keine BAB, sondern
hast nur noch die Möglichkeit, den Unterhalt einzuklagen.
Pech, aber so ist es leider.
Gruß,
Delia
Hallo Delia!
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Hast Du vielleicht eine Ahnung ob ich den Unterhalt noch rückwirkend einklagen kann?
Hi, in deinem Fall bleibt dir ja nur noch übrig, zum Sozialamt
zu gehen und Leistungen zu beantragen. Die müssen erstmal in
Vorleistung treten und setzen sich dann mit deinem Vater
auseinander, da hättest du keinen Ärger in der Richtung. Du
must dem Sozialamt nur erklären, daß sich dein Vater nicht
kümmert, was seine Unterahltspflichten betrifft, dann sorgen
die vom Sozialamt schon dafür, daß du dein auskommen hast.
Hi,
Auszubildende haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Sozialhilfe! Auch nicht als Vorleistung auf BAB!
Es gibt zwar, wie fast überall, auch hier Ausnahmen, aber grundsätzlich: kein Anspruch! (§ 26 BSHG)