Berufsausbildungshilfe BAB,

Eine Frage, meine Tochter hat letztes Jahr mit der Ausbildung angefangen und wohnt seit dem alleine. bei der Einkommensteuererklärung kann ich ja den Freibetrag bei einem volljährigen Kind geltend machen. muss ich auch ihre Einnahmen eingeben von BAB (Berufsausbildungshilfe, die sie von Arbeitsamt bekommt)? danke für die Antworten

Die Berufsausbildungshilfe ist in der Anlage Kind als sonstige Bezüge einzutragen.

Ja.

Hallo,

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hallo,

hier kann ich leider nicht helfen.

saludos, borito

Bis 2011 sind die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes noch anzurechnen und führen dann u. U. zu einer Kürzung, bzw. auch zum vollständigen Wegfall des Ausbildungsfreibetrags. Ab 2012 spielen die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes keine Rolle mehr, wenn der Schwerpunkt auf der Ausbildung liegt.