Hallo zusammen!
Ein kniffliger Fall?
Ein Hochschulabsolvent findet einen neuen Arbeitsplatz, der ca. 150 km von seinem Wohnort entfernt ist.
Er entscheidet sich jedoch vorübergehend (einige Tage) ein Zimmer zu mieten (z.B. Gaststätte), um die Entfernung auf ca. 10 km zu reduzieren.
Die Übernachtungskosten belaufen sich auf 25 Euro pro Tag.
Frage: Können diese Kosten als Werbungskosten bei der nächsten Steuererklärung geltend gemacht werden? Und wenn ja: Wo ist diese Regelung im EStG zu finden?
Danke!