Ein Hochschulabsolvent findet einen neuen Arbeitsplatz, der ca. 150 km von seinem Wohnort entfernt ist.
Er entscheidet sich jedoch vorübergehend (einige Tage) ein Zimmer zu mieten (z.B. Gaststätte), um die Entfernung auf ca. 10 km zu reduzieren.
Die Übernachtungskosten belaufen sich auf 25 Euro pro Tag.
Frage: Können diese Kosten als Werbungskosten bei der nächsten Steuererklärung geltend gemacht werden? Und wenn ja: Wo ist diese Regelung im EStG zu finden?
Hallo, ja die Kosten können abgesetztt werden fällt unter die Rubrik doppelte Haushaltsführung.
EStG kenne ich nicht so gut daß ich weiss wo das steht!
Gruss Hermann
wenn übernachtung in einem beherbergungsbetrieb, und kosten nicht oder nur teilweise vom ag getragen, dann absetzen über werbungskosten (analog wege zur arbeitsstätte etc.).
wenn dauerhaft angemietetes zimmer (z.b. für drei oder vier übernachtungen je woche, regelmäßig), dann ebenfalls berücksichtigung über werbungskosten, allerdings über „doppelte haushaltsführung“ innerhalb eines begrenzten zeitraums (meiner erinnerung nach 3 monate).