Hallo,
angenommen, jemand wohnt seit vielen Jahren aus Kostengründen (gerade in deutschen Metropolen) in WGs und wechselt berufsbedingt seinen Wohnort innerhalb von 5 Jahren mind. 2 mal und zieht schlussendlich in seine eigene Wohnung.
Könnte er für den letzten Umzug Umzugspauschbetrag in voller Höhe beim Lohnsteuerausgleich geltend machen und auch noch um 50% erhöhen, weil er 2x innerhalb der letzen 3 Jahre umgezogen ist?
Ein eigener Hausstand wurde natürlich aufgebaut, weil Kühlschrank, Waschmaschine, Tisch, Bett, Staubsauger, Geschirr, Pflanzen etc. im Laufe der Jahre gekauft und in die WGs bei Bedarf eingebracht wurden. Ebenfalls wurden in letzter Wohnung (WG) sich maßgeblich in der Haushaltsführung eingebracht.
Hi,
ein Versuch ist es wert, so abwegig ist es nicht. Eine WG ist auch ein eigener Hausstand.
Erklärung auf jeden Fall mit Elster abgeben und mit den abziehbaren Beträgen insgesamt nicht übertreiben. Ist immer empfehlenswert.
Schöne Grüße
C.
Was wäre, wenn jedoch das FA die WG als eigenen Hausstand nicht anerkennt, obwohl man ja mit eigenem Hausstand durch Anschaffung, Lagerung etc. einen Hausstand hätte?
Hi,
Was wäre, wenn jedoch das FA die WG als eigenen Hausstand
nicht anerkennt, obwohl man ja mit eigenem Hausstand durch
Anschaffung, Lagerung etc. einen Hausstand hätte?
dann braucht man Unterstützung => Steuerberater
und rechtlich => Einspruch, Klage
kein Hausstand ist nur, wenn man nicht das selbst finanziert und in einen Hausstand eines anderen eingegliedert ist…
Schöne Grüße
C.