Hallo,
müssen bei einem berufsbedingtem Umzug die Kosten für die Wohnungssuche mit dem privaten PKW nachgewiesen werden? Oder wie kann man die Kosten nachweisen?
Hallo,
müssen bei einem berufsbedingtem Umzug die Kosten für die Wohnungssuche mit dem privaten PKW nachgewiesen werden? Oder wie kann man die Kosten nachweisen?
Wie genau die Vorschriften sind, oder ob es dafür bestimmte Vorschriften gibt weiß ich nicht.
Ich würde eigene Aufzeichnungen machen.
Datum, Ort der Besichtigung, Name des Vermieters oder Maklers, gefahrene Kilometer
und das dann für jede Besichtigung.
Ob es dann letzendlich anerkannt wird, entscheidet der Fianazbeamte.
Hallo,
eine Aufstellung der besichtigten Wohnungen (mit km-Angabe,…) sollte reichen.
Viele Grüße
Paola