Hallo,
müssen bei einem berufsbedingtem Umzug die Kosten für die Wohnungssuche mit dem privaten PKW nachgewiesen werden? Oder wie kann man die Kosten nachweisen?
Hallo,
müssen bei einem berufsbedingtem Umzug die Kosten für die Wohnungssuche mit dem privaten PKW nachgewiesen werden? Oder wie kann man die Kosten nachweisen?
Hallo,
man muss die Kosten für die Wohnungssuche nicht konkret nachweisen.
Anerkannt werden auch ohne Nachweis aber lediglich 2 Fahrten einer Einzelperson zur Wohnungssuche oder eine Fahrt von 2 Personen.
viel Ergolg
Davon bin ich auch ausgegeangen, allerdings hat das Finanzamt die Kosten nicht anerkannt, die Fahrten wurden allerdings nicht nachgewiesen. Außerdem wurden die Kosten die die Fahrt am Umzugstag gestrichen.