Hallo zusammen,
nehmen wir mal an, jemand zieht Anfang Januar (in erster Linie aus privaten Gründen) um, und findet ein halbes Jahr später einen Beruf an seinem neuen Wohnort (zwischenzeitlich wurde an Wochenenden das halbe Jahr zwischen alter und neuer Wohnstätte gependelt). Kann der Umzug im Januar dann auch als berufsbedingter Umzug abgesetzt werden, wenn der neue Job erst ein halbes Jahr später angetreten wurde? Hat da jemand Erfahrungen gemacht?
Vielen Dank für die Infos
Dennis
Hallo Dennis,
Kann der Umzug im Januar dann auch als
berufsbedingter Umzug abgesetzt werden, wenn der neue Job erst
ein halbes Jahr später angetreten wurde?
Wenn während diesen halben Jahres der Weg zur (bestehenden) Arbeitsstätte nicht verkürzt, sondern verlängert worden ist, ist der Umzug nicht beruflich veranlasst. Wo die bisher bestehende Arbeitsstätte war und wie lange, ist aus der LSt-Bescheinigung klar zu erkennen.
Sonderfälle will ich nicht ausschließen: Jemand weiß schon, dass er in einem halben Jahr in einer Stadt arbeiten wird, in der es kaum möglich ist, Wohnungen zu bekommen. Ihm wird eine Wohnung angeboten, die er sofort beziehen muss, sonst ist der Vertrag weg. Wenn glaubhaft gemacht wird: (1) Bestehen des neuen Arbeitsvertrages schon im Januar und (2) extrem enger Wohnungsmarkt am neuen Wohnort, (3) keinerlei private Mitveranlassung des Umzuges - vielleicht. In diesem Fall allerdings nicht weiter als bis zum Einspruchsverfahren gehen, Klage ist zu teuer im Vergleich zu der extrem geringen Wahrscheinlichkeit eines Erfolges.
Schöne Grüße
MM