Hallo,
Folgende Situation:
Arbeitnehmerin ist im 3ten Semester eines berufsbegleitenden Studiums. Der Arbeitgeber hatte dem Studium zugestimmt. Jetzt aber reagiert er auf die Frage der Arbeitnehmerin nicht, die Arbeitszeit zu reduzieren.
Sie müsste Freitags frei bekommen.
Bisher war das im Rahmen der KUG kein Thema.
Jetzt aber muss sie immer Urlaub nehmen. Der Chef „vergisst“ regelmäßig ihre Anfrage zur Reduzierung der Arbeit.
Man bekommt der Verdacht, dass der Arbeitgeber ganz bewusst nicht reagiert.
Wenn die Arbeitnehmerin solch einen Grund angibt in der Kündigung, kann Sie dann um die 3monatige Sperre des ALG I herumkommen?