Berufsbegleitdendes Studium von Steuer absetzen

Hallo,

ich werde demnächst ein berufsbegleitendes Studium beginnen. Dabei werde ich für 3 Jahre mit meiner Firma einen Studienkooperationsvertrag schließen. Meine Firma finanziert mein Studium, gibt mir praktisch ein Darlehen, dieses Darlehen muss ich dann nach den 3 Jahren abarbeiten oder zurückzahlen. Jetzt meine Frage:
Kann ich diese Kosten im Vorfeld schon irgendwie jährlich von meiner Steuer absetzen? Gibt es noch irgendweche Fördermöglichkeiten vom Staat die mir helfen könnten?

Danke im Voraus.

moin,

absetzen kann man nur, was ausgegeben wurde. zukünftige kosten also auch erst in der zukunft.

was staatl. hilfen o.ä. anbelangt: einfach mal internet, studentenwerk/uni oder agentur für arbeit konsultieren.

selber lernen macht auch freude!

saludos, borito

Hallo,
da ich annnehme, daß daß die „Zuschusskosten“ mehr als den Bafög Satz beinhalten kannst Du wahrscheinlich nichts mehr absetzen, aber alle Aufwendungen im Zusammenhang mit dem studium bitte aufführen und als Verlustvorträge für künftige Jahre eintragen lassen.
Du bist ja weiter Angestellter deiner Firma und nur " freigestellt". Kosten im Vorfeld können meines Erachtens nicht abgesetzt werden zumal es für Dch ja gar keine Kosten sind, da Du zwischen dem Studienblock ja weiter für deine Firma tätig bist!
Gruss Hermann

Hallo,

oh da sehe ich keine Möglichkeit. Derzeit ist es für Dich noch kein finanziller Aufwand. Und die Unterstützung deines arbeitgebers sieht man hier schon als Förderung. Es ist auch tatsächlich eine.

ABER sicher kannst Du Geld für Fachbücher und den Weg zur Schule absetzen.

Viele Grüsse und maximale ERFOLGE wünscht
Wolfgang aus München

Hallo,

nein, im Voraus nicht. Es weiß ja keiner, welche Kosten Dir tatsächlich entstehen werden (Abbruch, etc).

BaFöG?

Viele Grüße

Paola

Hallo, hallihallohallo,
ich glaube nicht, dass man die Kosten für das Studium vorab abgesetzen kann, da man diese Kosten per Rechnung nachweisen muss. Fördermöglichkeiten kenne ich leider keine.
In der Steuererklärung kann man die Fahrtkosten (tatsächlich gefahrene km), evt.Übernachtungen und Verpflegungsmehraufwand und Arbeitsmaterialien absetzen.
Viele Grüße
Sylke