Hallo,
wenn man im öffentlichen Dienst montags bis donnerstags im Teilzeit arbeitet und eine berufsbegleitende Fortbildung (diese liefe über 2 Jahre jeweils 14tägig freitags u. samstags) besuchen möchte (angenommen tätig als Sekretärin und berufsbegl. Weiterbildung Verwaltungsbereich), hat der AN dann
- Anspruch auf finanzielle Unterstützung seitens AG, so dass dieser einen prozentualen Teil davon bezahlt? Dass es möglich ist, weiß ich, aber hätte der AN Anspruch darauf?
- Anspruch diese Fortbildung auch ohne Einverständnis des AG zu besuchen bzw. muss man AG vorher um Zustimmung fragen?
Danke!