Berufsbegleitende Fortbildung im övD

Hallo,

wenn man im öffentlichen Dienst montags bis donnerstags im Teilzeit arbeitet und eine berufsbegleitende Fortbildung (diese liefe über 2 Jahre jeweils 14tägig freitags u. samstags) besuchen möchte (angenommen tätig als Sekretärin und berufsbegl. Weiterbildung Verwaltungsbereich), hat der AN dann

  1. Anspruch auf finanzielle Unterstützung seitens AG, so dass dieser einen prozentualen Teil davon bezahlt? Dass es möglich ist, weiß ich, aber hätte der AN Anspruch darauf?
  2. Anspruch diese Fortbildung auch ohne Einverständnis des AG zu besuchen bzw. muss man AG vorher um Zustimmung fragen?

Danke!

Tach,

  1. Anspruch diese Fortbildung auch ohne Einverständnis des AG
    zu besuchen bzw. muss man AG vorher um Zustimmung fragen?

wenn die Fortbildung in Deiner Freizeit abläuft, geht das Deinen AG nichts an.
Ettliche Laboranten bei meinem früheren Arbeitgeber haben in Abendschule (die teilweise auch am Wochenende stattfand) ihren Techniker gemacht.
Solange die beruflichen Begebenheiten nicht betroffen sind, kann der AG nichts machen.

Gandalf

Ach Gandalf …
… du weißt doch eigentlich, dass bei solchen Rechtsfragen auch die ANTWORTEN FAQ:1129-konform sein müssen, sprich: Keine Du-Form!

Wirst du alt? :wink:

Grüße VW28

P.S. Wtf ist „övD“??? Ich kenne nur „öD“ (öffentlicher Dienst).

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… du weißt doch eigentlich, dass bei solchen Rechtsfragen
auch die ANTWORTEN FAQ:1129-konform sein müssen, sprich: Keine
Du-Form!

Wirst du alt? :wink:

Anscheinend bist du schon zu alt, denn es ist keine Rechtsfrage.

denn es ist keine
Rechtsfrage.

Und was ist es dann, wenn im UP nach einem möglichen Rechtsanspruch gefragt wird ???

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Es ging ja um berufsbegleitende Fortbildung. Das wird in der Freizeit passieren und geht den AG nichts an.

Es ging ja um berufsbegleitende Fortbildung. Das wird in der
Freizeit passieren und geht den AG nichts an.

Dann lese das UP bitte sorgfältig. Es ging um
" Anspruch auf finanzielle Unterstützung seitens AG". Wie definierst Du in diesem Zusammenhang den Begriff „Anspruch“ so, daß es nicht auf eine Beratung über Rechtsansprüche hinausläuft ?
ebenfalls grußlos

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