Hallo,
ich würde mich für Eure Meinungen interessieren:
Ich habe vor nächstes Jahr eine Weiterbildung zum Handelsfachwirten
nebenher zur Arbeit zu machen.
Habe einen Anbieter empfohlen bekommen, bei dem die Ausbildung für
2.300,- Euro zzgl. Prüfungsgebühr angeboten wird.
Nun meine Frage, welche Finanzierung würdet ihr vorschlagen?
a) Finanzierung über den Arbeitgeber,
Unsere Firma würde die Kosten übernehmen, man ist aber verpflichtet
dafür bei der Firma 3-4 Jahre angestellt zu bleiben.
Bei der heutigen Arbeitslage ist dies ja wirklich kein Nachteil.
Allerdings, was ist, wenn man die Ausbildung aus welchem Grund auch
immer nicht schaffen sollte? Gibt es Erfahrungen was dann passiert?
Muß man in diesem Fall die Kosten selbst tragen?
b) Finanzierung über die Eltern,
meine Eltern würden das Geld leihen, Vorteil wäre hier, das es
somit steuerlich absetzbar ist wenn ich die Rechnung zahlen würde.
Beide Varianten haben Vor- und Nachteile.
Welche würdet ihr bevorzugen?
Gibt es weitere Punkte die man beachten sollte?
Danke für die Antworten!
Gruß, Daniel
Hallo Daniel
die Variante mit den Eltern würde mir aus mehreren Gründen besser gefallen
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Bei AG zahlst Du letztendlich doch die Steuern (durch weniger Lohn, durch längere Arbeitszeiten, evtl bist Du auch erpressbar).
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Falls Dir ein wesentlich besseres Angebot ueber den Weg läuft, dann kannst Du zugreifen.
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Kommst Du in Schwierigkeiten, dann hast Du bei Deinen Eltern sehr viel bessere Chancen auf ‚aussergerichtliche Einigung‘.
Gruss - digi
Hallo Daniel,
ich befürchte das es keine allgemein verbindliche Aussage darüber gibt, aber ich würde mich eher vom Arbeitgeber finanzieren lassen.
Wenn deine Eltern zahlen kann das auch irgendwann ein Streitpunkt sein, den Streit hast Du aber dann in der Familie. Mit deinem Arbeitgeber sollte das alles schriftlich geregelt sein.
Wenn dein Arbeitgeber die Schulung finanziert und dich weitere 3-4 Jahre beschäftigen will ist das doch ein guttes Zeichen. Will der Arbeitgeber dich vorzeitig Kündigen verliert er das Geld das er in deine Ausbildung investiert hat. Für den Fall das Du kündigen willst kannst Du mit deinem Arbeitgeber einen Tilgungsplan vereinbaren, z.B. Schulungskosten geteilt durch Vereinbarungsmonate. Dann weißt wenn Du nach 2 Jahren gehst was Du deinem Arbeitgeber schuldest. Das Geld kannst Du dir dann immernoch von deinen Eltern leihen. Die 2300 Euro bekommst Du von der Steuer auch nicht vollständig wieder zurück. Dann sind immernoch 2000 Euro weg, die dein Arbeitgeber übernehmen wollte.
Um deine Prüfungsängsten entgegen zu wirken. Auch das kannst Du mit deinem Arbeitgeber besprechen. Die wenigsten Prüfungsordnungen erlauben keine Wiederholungsprüfung, wenn nicht sogar keine. Die Kosten für die Wiederholungsprüfung können z.B. dann von Dir übernommen werden. Über das Nichtbestehen nach der 2 Wiederholungsprüfung kann man auch einer Vereinbarung treffen.
Wenn dein Arbeitgeber nicht glauben würde das Du bestehst würde er dich nicht Schulen wollen.
Mein Vorschlag der beide Seiten etwas absichert:
- Der AG zahlt auch bei nichtbestehen der letzten Widerholungsprüfung (er trägt das Risiko, muss aber davon ausgehen das Du das nicht mit absicht tust wg. ansehen im Unternehmen, späteren Gehaltswünschen, AN interesse an Fortbildung)
- Bei Nichtteilnahme an allen nötigen und möglichen Prüfungen und Wiederholungsprüfungen zahlt der AN (AN bleibt AG Investitiosziel schuldig, von AG nicht verursacht)
- Der AN verpflichtet sich für X Monate im Unternehmen, bei vorzeiger Kündigung zahlt AN X Euro pro Monat vorzeiger Beendigung an AG.
4)Der Verpflichtungzeitraum beginnt mit Beginn der Maßname (Der AN zahlt auch wenn er kurz vor Prüfung das Unternehmen verlässt; der AN wird das Unternehmen i.d.R. nicht vor der Prüfung verlassen wollen, während der Schulungszeit bringt AN bereits erworbenes Wissen in seine Arbeit ein, der AG hat also auch früh etwas davon)
- Lehrmittel werden getragen von AN und/oder AG
Du kannst auch versuchen nach erfolgreicher Prüfung, oder Prüfung Plus X Monate, eine Gehaltserhöhung zu vereinbaren.
Du kannst aber sicher auch mal unverbindlich in deinem Personalbüro nachfragen wie eine solche Vereinbarung aussieht, oder dir eine Mustervereinbarung vorlegen lassen.
Hoffe geholfen zu haben
Gruß
Thomas
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Vielen vielen Dank für die Antworten, ihr habt mir sehr geholfen!
evtl. Bafög?
Hallo Daniel,
mein Vorschlag: Meister-Bafög.
Das solltest Du, bei Finanzierung durch die Eltern, auf jeden Fall beantragen.
Es ist möglich die Kosten nach Ende der Weiterbildung zurückzuzahlen. Zusätzlich erhälst Du, auch wenn Du kein „Bafög-Darlehen“ in Anspruch nimmst, einen Zuschuss von 30%. Diesen Zuschuss mußt Du nicht zurückzahlen.
Mehr dazu findest Du hier: http://www.meister-bafoeg.info/bafoeg_default.htm