Man stelle sich folgenden Sachverhalt vor:
Jemand betreibt ein Dienstleistungsgewerbe und arbeitet ausschließlich vor Ort beim Kunden. Ein PKW ist nicht vorhanden, d.h. es werden öffentliche Verkehrsmittel benutzt. Lange Wartezeiten z.B. auf dem Bahnsteig sind vorprogrammiert.
Kann in diesem Zusammenhang ein neuer Wintermantel als Berufsbekleidung bzw. als Betriebsausgabe geltend gemacht werden?
nö
Ok, das dachte ich mir eigentlich schon. Danke.
Wintermäntel sind nach § 12 EStG Kosten der privaten Lebensführung.
Wenn dem nicht so wäre , würde jeder Büro-manni seinen Boss-Nadelstreifen-Anzug absetzen wollen und so seine Steuerlast mit schicker Kleidung auf Null reduzieren. Also: Nein.
Danke für die Antwort und danke, dass sie nicht nur aus einem Wort besteht.