Hallo,
die Angehörigen haben - wenn ich es richtig gelesen habe - kein Nießbrauchsrecht.
Die Wohnungsnutzerin lebt
lieber in einem Seniorenstift und hat kein Interesse das Haus
instand zu halten. Dieses Haus hat einen Wert von ca.
200.000.–, ist somit also ein großer Teil des zu betreuenden
Vermögens.
Da ein Betreuer grundsätzlich ersteinmal nach den Wünschen des Betreuten handeln muss, sollte abgeklärt werden, ob das Handeln der Betreuerin durch den Willen der Betreuten gestützt ist. Scheint ja aber so zu sein.
Dann nämlich - so steht es sinngemäß auch in dem Link - und wenn z.B. die Aufwendung von finanziellen Mitteln für die Instandhaltung/Sanierung den Aufenthalt im Seniorenheim gefährden, sieht die Sachlage ganz anders aus. Ein Betreuer ist seinem Betreuten verpflichtet und nicht dem potenziellen Erbe der Angehörigen. Natürlich macht es aber keinen Sinn, das Vermögen=Haus sehenden Auges zu vermindern.
Sei mir nicht böse, aber als Betreuer macht man einiges mit, mit Familkienangehörigen. Und meist hat es seine Gründe, dass ein Richter (Berufs)Betreuer statt der Angehörigen einsetzt. Gerade wenn es um die Vermögenssorge geht.
Es soll auch Betreute geben, die best. Angehörige nicht mögen, und ihnen ihr Vermögen nicht gönnen
Da kommen dann schonmal unvernünftige Handlungen mit ins Spiel, an die sich der Betreuer halten muss. (Es gibt Ausnahmen, aber das führt zu weit)
Die Angehörigen zahlen alle anfallenden Kosten für den
Unterhalt des Hauses dh. Heiz- und Stromkosten, Grundsteuer
und Müllabfuhr und sind verpflichtet im Falle der Zerstörung
des Hauses dieses wieder bewohnbar zu machen.
Es besteht also eine vertragliche Verpflichtung die laufenden Kosten zu übernehmen, aber ein Zutrittsrecht besteht nicht? Ich kann nicht beurteilen, welchen rechtlichen Anspruch und Pflichten die Angehörigen in diesem Falle haben. Zu wenig Infos.
Aufgrund der Gegendarstellung der Betreuerin ( selbst
RA)wurden die Beschwerden als grundlos zurückgewiesen.
Einspruch dagegen wurde mit lapidaren Worten abgewiesen. Die
Betreuerin hat somit volle Rückendeckung der Behörde.
Wie gesagt, je nach Situation Betreute/Angehörige kann es durchaus Gründe für dieses Verhalten geben, auch wenn es im 1. Moment recht empörend und unvernünftig klingt, ein Haus verkommen zu lassen.
Aussage des Anwaltes der Angehörigen ist…„Nur auf dem
Klagewege ist es vielleicht möglich Schadenersatz zu
erhalten“.
Der inzwischen festgestellte tatsächliche Schaden beläuft sich
auf ca. 50.000.—70.000.-- Euro.
Nunja, ich bin kein Anwalt, und diese Situation ist recht komplex. Da können wichtige Hintergrundinformationen reinspielen, die man hier nicht kennt, aber die Sachlage erheblich beeinflussen.
Ich kann nur empfehlen, die Sachlage vom Anwalt genau erklären zu lassen, und nötigenfalls eine 2. Meinung einzuholen.
Evtl. kann man auch eine Erinnerung http://www.horstdeinert.de/index.htm
einlegen, die dann wahrscheinlich dem Richter vorgelegt wird.
Auch selbst kann man noch recherchieren. Hierzu mein Tipp:
http://www.horstdeinert.de/index.htm (Der Guru unter den Betreuern)
Von welchem man mit etwas Glück z.B. hier http://www.forum-betreuung.de/ eine Antwort auf Fragen erhalten kann.
Wichtig ist aber immer, alle Hintergrundinfos (familiäre Situation) zu schildern.
Ich bin zu wenig Experte, hier bessere auskunft geben zu können. immerhin sind ja bereits 2 Anwälte involviert.
ms