Berufsbezeichnung im Arbeitszeugnis

Darf ich in ein Arbeitszeugnis schreiben, dass jemand als Floristin und Gärtnerin beschäftigt war, wenn diese Person Gärtnerin aber nicht Floristin ist und aber tatsächlich in beiden Bereichen tätig war???

Wenn nein, wie kann man es anders formulieren, ohne dass diese Zusatzqualifikation, die durch learning by doing erworben wurde, unter den Tisch fällt?

Gruß,
farout

Indem man schildert wie ansprechend und schön sie es verstand zur vollsten Zufriedenheit der Kundschaft Gebinde, Gestecke, Kränze (was gibt´s da sonst noch? ) zu gestalten und zu arrangieren? ramses90

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Man darf also nicht sagen, dass floristisch gearbeitet wurde?

Darfst Du, denn es handelt sich nicht um „geschützte Berufsbezeichnungen“.

MfG
duck313

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Danke!

Aber: Es ist ein Lehrberuf.Warum ist das dann keine geschützte Berufsbezeichnung?

„Geschützte Berufsbezeichnungen ergeben sich aus einer besonderen Ausbildung mit einer besonderen Qualifikation. Diese sind in der Regel auch staatlich anerkannt. Im Handwerk sind geschützte Berufsbezeichnungen regelmäßig anzutreffen.“

Floristin, ebenso wie Gärtnerin ist ein solcher Lehrberuf. Und kein freier Beruf.

Und deswegen bin ich eben unsicher, ob das so geht.

Es gibt wenig „geschütze Berufsbezeichnungen“.

Eine abgeschlossene Berufsausbildung (Lehre) endet nicht mit einem geschützten Beruf.
Architekt ist z.B. eine geschützte Bezeichnung. Als solcher darf sich nur jemand nennen, der die Zulassungsbedingungen erfüllt, das ist das abgeschlossene Hochschulstudium und die Eintragung in einer Architektenkammer.
Der Studienabschluss lautet auch nicht „Architekt“ selbst wenn er „Architektur“ studiert hätte.

Aber das gilt alles für jemanden der sich selbst so nennt und die Bezeichnung öffentlich führt.

Deine „Floristin und Gärtnerin“ ist unproblematisch, sie könnte sich selbst auch so nennen. Du bescheinigst ihr ja lediglich,in welchem Berufsfeld/Tätigkeit sie bei dir arbeitete.

Es gibt nicht soooo viel geschützte Berufsbezeihnungen, hier mal die Liste derselben bei Wiki:
https://de.wikipedia.org/wiki/Berufsbezeichnung#Geschützte_Berufsbezeichnungen ramses90

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Dann könnte ich mich , wenn ich will, fortan auch Tischlerin nennen? Ohne je diesen Beruf gelernt zu haben?

Ich fürchte, Du verwechselst erlernter Beruf und ausgeübte Tätigkeit.

Natürlich kannst Du Dich als Tischlerin bewerben und falls Dich jemand einstellt auch sagen, dass Du als Tischlerin arbeitest - bis die Chefin merkt, dass Du für diesen Job aufgrund mangelnder Erfahrung und Grundwissen nicht geeignet bist.

Aber ja, wenn die Chefin sagt, sie bringt Dir schon alles notwenige bei, dann könntest Du als Tischlerin arbeiten, dich Tischlerin nennen und in Deinem Zeugnis würde irgendwann stehen „farout hat bei uns von dann bis dann als Tischlerin gearbeitet“.

Ich zum Beispiel habe einen Beruf gelernt, den es so heute nicht mehr gibt. Wenn ich jetzt keinen anderen als den erlernten Beruf ausüben dürfte, wäre ich seit mehr als einem viertel Jahrhundert arbeitslos. Heute arbeite ich als Mechatroniker - ein Tätigkeitsfeld, das es noch gar nicht gab als ich lernte.

Grüße
Pierre

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Natürlich. Man kann eine Fähigkeit auch ohne eine formell anerkannte Ausbildung erwerben. In fast allen Berufsbildern gibt es Quereinsteiger. Wenn Du keine Ahnung von dem Beruf hast, fällt es dir auf die Füße, sobald Du nicht die versprochene Leistung abrufen kannst.

Nur mit einem Titel sollte man sich in Deutschland zurückhalten, wenn man ihn nicht tatsächlich erworben hat.

Gut, jetzt glaub ich´s dann endlich.
Vielen Dank an alle, dann kann ich jetzt ein prächtiges Zeugnis schreiben. :slight_smile:
Ich habe das noch nie gemacht.
Und dachte daran, es einfach im allerbesten Sinne so aufzuschreiben, wie es war und an Lob nicht zu sparen ohne es zu übertreiben.
Kann man doch wohl im handwerklichen Bereich nichts falsch so machen?

Arbeitszeugnisse zu schreiben ist wiederum ein ganz eigenes Handwerk. Zum einen betrifft das die Form und das Mindestmaß an Informationen. Zum anderen gibt es aber auch ganz viele Feinheiten in den Formulierungen, die ein gutes von einem sehr guten Zeugnis von einem mittelmäßigen Zeugnis von einem völligen Verriss unterschieden.

Ich bin mir sicher, dass Du hier einige Tipps bekommen wirst, wenn Du einen Entwurf fertig hast.

Grüße
Pierre

Hallo,
wenn du das erste mal ein Arbeitszeugniss schreibst, und es wirklich gut werden soll, dann solltest du dich an die „Geheimsprache“ halten. Ich kann dir hierzu das Buch von Hesse/Schrader empfehelen:
https://hesseschrader-shop.de/arbeitszeugnis-formulierung-9783849008659.
Frei geschriebene Zeugnisse belächelt jeder Chef, wenn er sie in der Bewerbung zu lesen bekommt.
Gruß.

In unserem Bereich, Gärtnerei, ist es eher die Ausnahme, überhaupt an ein Zeugnis zu denken und ich selber bin in meinem ganzen Leben nie danach gefragt worden, wenn ich mal einen Job in dem Bereich haben wollte.
Ich kenne Zeugnisse eigentlich nur nach dem Lehrabschluss und da habe ich eigentlich nur frei geschriebene gesehen.

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Das ist in dieser Pauschalität falsch. In kleineren Unternehmen - insbesondere wenn dieses Klein branchenüblich ist - sind frei geschriebebe Zeugnisse oft üblich. Das geht sogar soweit, dass ein Zeuguscodes beim neuen (ebenso kleineren) Unternehmen sogar erstmal negativ wirken kann, da auch der Leser sich nicht mit den Codes auskennt … und das nur wegen der Verwendung von Codes! Ein Arbeitszeugnis ist immer im Kontext des „Verfassers“ zu betrachten.

Wenn es aber ein Zeugnis mit Codes sein soll, so gibt es s. g. Arbeitszeugnis-Generatoren. Beispiel: https://www.handwerk-magazin.de/zeugnisgenerator-muster-arbeitszeugnis-selbst-erstellen/150/384/207581 Allerdings sollte das Ergebnis eines solchen Generators noch etwas nachbearbeitet werden.

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Genau so ist es.
Schon meine Lehrherrin sagte mir vor vielen Jahren nach dem Abschluss, sie habe überhaupt kein Interesse an diesen Scheinwelten der Zeugnisse, denn sie hätte Sinvolleres zu tun, kenne auch keine Kollegen, die es anders handhaben würden und kündigte an, es mir einfach und wohl wollend so zu schreiben, wie es wahr gewesen ist.
Es war ein schöner Abschiedsbrief, den ich später nie gebraucht habe.
(Wenn ich nicht so schreibfaul wäre, würde ich den fast mal hier einstellen und zerpflücken lassen :slight_smile: )
Wenn ich mal den Lehrbrief zeigen wollte, um zu belegen, dass ich wirklich Gärtnerin bin, hat man auch gelächelt.

Mich würde interessieren, wie es in anderen Lehrberufen so zugeht mit den Zeugnissen…

Dass jemand auch „floristisch gearbeitet“ hat, darf man m. E. durchaus erwähnen. Damit behauptet man ja nicht, jemand sei „Floristin“.
Ich musste verschiedentlich auch Arbeiszeugnisse ausstellen. Einer „Hauswirtschafterin“, die rundum super war, habe ich mal reingeschrieben " Mit ihrem hohen Verständnis und praktischer Anwendung pädagogischen Wissens hat sie uns auch bei der inhaltlichen Abeit mit den Kindern unterstützt".
So eine Lösung müsste auch im beschriebenen Fall möglich sein.
LG
Amokoma1

Nun, das ist keine Geheimsprache, sondern es sind eher bestimmte Floskeln, die häufig zu lesen sind.
Weil Zeugnisse „wohlwollend“ zu verfassen sind, benutzt man gerne Wörter, die eine bessere Bewertung vermuten lassen, als gemeint ist.
Wer „zu unserer Zufriedenheit“ arbeitete, der hat nicht „befriedigend“ gearbeitet, sondern „ausreichend“. Erst die „volle Zufriedenheit“ bedeutet in etwa „befriedigend“.
Niemals würde man schreiben, jemand habe am Arbeitsplatz „total versagt“, statt dessen attestiert man ihm, „er habe versucht, die Leistungen zu erbringen, die an seinem Arbeitsplatz gefordert sind“.

Geheimcodes wie „war ein geselliger Mitarbeiter“ (Alkoholiker) sind ein absolutes Tabu.