Ich habe ich im Internet den Beruf „Gesundheits-und Kinderkrankenpflegerin“ gesehen und nun stellt sich mir die Frage, ob das eine neue Bezeichnung für „Kinderkrankenschwester“ ist, oder ob das ein völlig anderer Beruf ist?
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir hier jemand Auskunft darüber geben könnte. Danke schonmal im Voraus!
Ich habe ich im Internet den Beruf „Gesundheits-und
Kinderkrankenpflegerin“ gesehen und nun stellt sich mir die
Frage, ob das eine neue Bezeichnung für
„Kinderkrankenschwester“ ist, oder ob das ein völlig anderer
Beruf ist?
Soweit ich mich da gerade über Google schlaumachen konnte, handelt es sich nur um eine andere - wie ich finde gehobenere - Bezeichnung für das lapide klingende „Kinderkrankenschwester“. *
Eventuell kommen ein paar mehr Fachkenntnisse wegen der Gesundheitspflege hinzu.
so weit ich weiß wurde eine neue Ausbildungsrichtline erlassen. Ab sofort gibt es keine Krankenschwestern mehr, sondern die heißen jetzt alle Gesundheitspfleger. Angeblich war der Begriff der Schwester zu negativ besetzt.
so weit ich weiß wurde eine neue Ausbildungsrichtline
erlassen.
seit 1. Januar 2004 in Kraft.
Ab sofort gibt es keine Krankenschwestern mehr,
sondern die heißen jetzt alle Gesundheitspfleger.
Falsch.
„Es bleibt bei zwei Berufsbildern für die Kranken- und Kinderkrankenpflege“
"Die neuen Berufsbezeichnungen sind „Gesundheits- und Krankenpfleger/in“ sowie „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in“
„Nach altem Gesetz examinierte Pflegekräfte dürfen zwischen alter und neuer Bezeichnung wählen.“
Angeblich
war der Begriff der Schwester zu negativ besetzt.
Falsch.
"Fünf wesentliche Inhalte des neuen Gesetzes sind
Es bleibt bei zwei Berufsbildern für die Kranken- und Kinderkrankenpflege. Allerdings enthält die Ausbildung künftig weitgehend gemeinsame Ausbildungsanteile. Den besonderen Erfordernissen einer kindgerechten Versorgung tragen wir durch die Spezialisierung in der zweiten Phase Rechnung.
Die neuen Berufsbezeichnungen „Gesundheits- und Krankenpfleger/in“ sowie „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in“ unterstreichen bereits sprachlich den erweiterten Ansatz in der Krankenpflege.
Die Ausbildungsziele werden den neuen Anforderungen angepasst. Dabei wird der eigenständige Aufgabenbereich der Pflege hervorgehoben. Es wird klargestellt, dass die Pflege nicht auf den kurativen Aspekt beschränkt ist. Krankenpflege beinhaltet fortan auch präventive, rehabilitative und palliative Maßnahmen. Krankenpflege unterliegt so einem umfassenden Ansatz. Es handelt sich um eine qualitativ hochwertige, anspruchsvolle Ausbildung, die in aller Regel von sehr engagierten Menschen gewählt wird. Dem wollen wir durch die Ausbildungsneuordnung mehr Raum geben.
Die praktische Ausbildung findet nicht mehr nur in Krankenhäusern, sondern auch in geeigneten ambulanten oder stationären Pflege- oder Rehaeinrichtungen statt. Auch dies ist wichtig, denn gerade die ambulanten Einrichtungen sollen sich in Zukunft mehr entfalten können. Deswegen sollen sie auch für die Ausbildung zur Verfügung stehen.
Die schulische und praktische Ausbildung steht fortan unter der Gesamtverantwortung der Schulen. Zudem gibt es verbindliche Regelungen zur Unterstützung der praktischen Ausbildung durch Praxisbegleitung der Schulen und Praxisanleitung in den Einrichtungen. (zit. aus der Bundestagsdebatte bei der Verabschiedung, 3. Lesung, BT- Drucksache 15/804)" http://www.pflegewiki.de/index.php/Krankenpflegegese…:
danke für die konkreten Daten. Die liegen bei mir auch irgendwo im Büro rum, fand die aber für die Beantwortung der ursprünglichen Frage nicht so relevant…
Ansonsten ist es doch selbstverständlich, dass es Unterschiede in der Ausbildung gibt!!! Kinder sind halt keine kleinen Erwachsenen!!!