Berufsbezeichnung nach sieben jahren annehmbar?

Hallo Ihr alle,
wenn man rund sieben Jahre in einem bestimmten Beruf gearbeitet hat, so habe ich schon mal gehört, kann man diese Tätigkeit auch ohne Abschluss und Ausbildung als Berufsbezeichnung führen, ist das richtig?

Gruß
azraela

Hallo Azraela,

wenn Frank W. Abagnale alias Leonardo Di Caprio 7 Jahre den Arzt gespielt hätte, wäre er noch lange nicht berechtigt gewesen sich Arzt zu nennen. Ich fürchte so einfach ist das nicht.

Gruß
Anke

Hallo Birgit,

wahrscheinlich ist die Regelung aus § 45 des Berufsbildungsgesetzes gemeint.

"(2) Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. … "

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

nein das geht natürlich nicht. Zumindest bei den staatlich anerkannten Berufen.

Was allerdings möglich ist, wäre nach einer bestimmten Zeit - in der man im Job die gleichen Tätgikeiten gemacht hat wie sie im Berufsbild angegeben sind - die Abschlussprüfung zu diesm Beruf als Externer zu machen. Erkundige dich mal bei der zuständigen Kammer wenn es dich interessiert.

Gruß

Samira