Berufsbezeichnung schützen lassen

Hallo, liebe Rechtskundige,

angenommen, jemand habe ein Konzept für den Erwerb einer beruflichen (Zusatz-) Qualifikation.

Im Beispiel sei es die eines Handpuppenspielers im Kindergarten. Die Berufsbezeichnung hieße entsprechend „Handpuppenspielleiter im Kindergarten“.

  1. Wäre es möglich, diese Bezeichnung schützen zu lassen, so dass sie nur von Absolventen dieser bestimmten Ausbildungsweise geführt werden darf?

  2. Wo müsste dieser Schutz erworben werden?

  3. Was wäre vor/ bei Beantragung des Schutzes zu berücksichtigen?

Schöne Grüße,
Jule

Hallo!

Mag sein, dass ich mich irre aber eine Berufsbezeichnung kann nur vom Staat geschützt werden.
In dem Fall könnte man Seminare/Schulungen anbieten und dabei den Namen des Konzeptes schützen lassen.

LG

Hallo
man informiere sich hier.
http://www.dpma.de/
Rumburak
der bei der Berufsbezeichnung wenig Chancen sieht
höchstens als Wortmarke