Hallo, liebe Rechtskundige,
angenommen, jemand habe ein Konzept für den Erwerb einer beruflichen (Zusatz-) Qualifikation.
Im Beispiel sei es die eines Handpuppenspielers im Kindergarten. Die Berufsbezeichnung hieße entsprechend „Handpuppenspielleiter im Kindergarten“.
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Wäre es möglich, diese Bezeichnung schützen zu lassen, so dass sie nur von Absolventen dieser bestimmten Ausbildungsweise geführt werden darf?
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Wo müsste dieser Schutz erworben werden?
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Was wäre vor/ bei Beantragung des Schutzes zu berücksichtigen?
Schöne Grüße,
Jule