Berufsbezeichnung " Sozialarbeiter" geschützt ?

Hallo !
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein damit man sich " Sozialarbeiter" nennen darf ? Ist „Sozialarbeiter“ als  Berufsbezeichnung geschützt? oder erst ab dem Zusatz :
Dipl.-(Sozialarbeiter) oder Sozialarbeiter mit staatlicher Anerkennung ?
Wo( Gesetzestext,BGB ?,Ratgeber, o.Ä.) ist dies konkret geregelt ? 

Wer weiß was darüber ?

Danke für eure Antworten !

LG soul-man

Hallo,

nur „Sozialarbeiter“ ist m.W. keine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung.
Es darf allerdings kein akademischer Grad im Zusammenhang mit „Sozialarbeiter“ verwendet werden oder Ausbildung oder Studium indirekt angedeutet werden.
Geschützte Berufsbezeichnungen siehe:

http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsbezeichnung

lG

Hallo,

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein damit man sich "
Sozialarbeiter" nennen darf ?

Keine

Ist „Sozialarbeiter“ als
 Berufsbezeichnung geschützt?

Nein

oder erst ab dem Zusatz :
Dipl.-(Sozialarbeiter) oder Sozialarbeiter mit staatlicher
Anerkennung ?

Zweifelhaft. Die (Akademische) Grade dürfen nur gemäß der Verleihungsurkunde (der Hochschule) verwendet werden. Die beiden Beispiele wuden in dieser Schreibweise nicht verliehen. Nur so: Dipl. Sozialarbeiter, Diplom Sozialarbeiter, Staatlich anerkannter Sozialarbeiter.

Wo( Gesetzestext,BGB ?,Ratgeber, o.Ä.) ist dies konkret
geregelt ? 

In den Hochschulgesetzen der Länder, z.B. http://www.vd-bw.de/webvdbw/rechtsdienst.nsf/weblink…
Mir ist allerdings nicht bekannt, was passieren würde, wenn man ohne Berechtigung einen Akademischen Grad in der exakten Schreibweise oder in abgewandelter/verwechselbarer Form führt. Vermutlich müßte eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt. Doch wer sollte klagen? Wäre sicher keine Straftat.

Gruß
Otto

Hallo,

Mir ist allerdings nicht bekannt, was passieren würde, wenn
man ohne Berechtigung einen Akademischen Grad in der exakten
Schreibweise oder in abgewandelter/verwechselbarer Form führt.
Vermutlich müßte eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt.
Doch wer sollte klagen? Wäre sicher keine Straftat.

aber sicher doch:
http://dejure.org/gesetze/StGB/132a.html
Gruß

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Vielen Dank für eure Antworten !
soul-man

danke, ergessen
g