Hallo,
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein damit man sich "
Sozialarbeiter" nennen darf ?
Keine
Ist „Sozialarbeiter“ als
Berufsbezeichnung geschützt?
Nein
oder erst ab dem Zusatz :
Dipl.-(Sozialarbeiter) oder Sozialarbeiter mit staatlicher
Anerkennung ?
Zweifelhaft. Die (Akademische) Grade dürfen nur gemäß der Verleihungsurkunde (der Hochschule) verwendet werden. Die beiden Beispiele wuden in dieser Schreibweise nicht verliehen. Nur so: Dipl. Sozialarbeiter, Diplom Sozialarbeiter, Staatlich anerkannter Sozialarbeiter.
Wo( Gesetzestext,BGB ?,Ratgeber, o.Ä.) ist dies konkret
geregelt ?
In den Hochschulgesetzen der Länder, z.B. http://www.vd-bw.de/webvdbw/rechtsdienst.nsf/weblink…
Mir ist allerdings nicht bekannt, was passieren würde, wenn man ohne Berechtigung einen Akademischen Grad in der exakten Schreibweise oder in abgewandelter/verwechselbarer Form führt. Vermutlich müßte eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt. Doch wer sollte klagen? Wäre sicher keine Straftat.
Gruß
Otto