Berufsbezeichnungen

Sehr geehrte Experten und Expertinnen,

ich habe mein Pädagogikstudium aus privaten Gründen abbrechen müssen. Als Quereinsteigerin arbeite ich nun seit zehn Jahren im Bereich der Sozialpädagogik. Dort gebe ich als Berufsbezeichnung Sozialpädagogin an. Darf man so vorgehen? Ist das gegen bestehendes Recht? Im StGB habe ich folgendes gefunden:

§ 132a StGB - Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen

(1) Wer unbefugt

  1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
  2. die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,
  3. die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder
  4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.

(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden.

Das würde auf meine Situation nicht zutreffen.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

so wirklich kann ich Ihnen da auch nicht weiterhelfen, aber vielleicht hilft Ihnen dies ein wenig: Quelle Wikipedia

Beispiele nicht geschützter Berufsbezeichnungen

Viele Berufsbezeichnungen, bei denen man dem Anschein nach auf eine nach ordnungsgemäßer Prüfung abgeschlossene Ausbildung oder ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium schließen könnte, sind nicht geschützt.

Sie können somit von jeder Person aufgrund nicht vorhandener gesetzlicher Regelung legal geführt werden und sind kein Beweis besonderer Fachkompetenzen oder gar besonderer rechtlicher Befugnisse.

Werden allerdings auch ungeschützte Berufsbezeichnungen im Berufsleben (z. B. bei Bewerbungen, Vertragsabschlüssen) verwendet, ohne dass man über die entsprechende Qualifikation verfügt, verstößt dies eventuell als irreführende Werbung gegen die §§ 3, 16 des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG). Unter bestimmten Voraussetzungen kommt auch eine Strafbarkeit wegen Betrugs gem. § 263 StGB in Betracht; dies gilt insbesondere für Formen des Anstellungsbetrugs.

Beispiele solcher Bezeichnungen, die als staatliche Abschlüsse oder Amtsbezeichnungen missdeutet werden können, sind

* Lehrbeauftragter, Wissenschaftler, Forscher, Lehrer (die Amtsbezeichnung „Lehrer“ ist allerdings geschützt), Dozent, Pädagoge

Hier ist für Sie dann vielleicht der Passus über die Führung bzw. Bewerbung im Berufsleben interessant…

Gruß,
Astrid

Hallo,

ob das rechtlich richtig ist, kann ich Dir leider nicht sagen.
Aber warum gibst Du Dich als „Sozialpädagogin“ aus?
Vielleicht kannst Du den Abschluß ja nachholen, wenn Du
die Tätigkeiten ausübst?

VG Ramona

Hallo,

Sie haben ja bereits gegoogelt nehme ich an. Zur Vervollständigung einmal ein weiterer Link was Berufsbezeichnung eigentlich bedeutet mit der entsprechenden Erklärung was man darf und was nciht. Dem kann ich nichts weiteres hinzufügen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsbezeichnung

mfg
i. Fischer

Hallo,

der Sozialpädagoge allein fällt nicht darunter, da er keinen akademischen Grad darstellt. Wenn allerdings, was ja üblich ist, der „Diplom“-Sozialpädagoge erwähnt wird, ist dies ein akademischer Grad, der nur nach Verleihung getragen werden darf.

Gruß

Michael

Hallo,

Ich würde einen Anwalt oder einen entsprechenden Verband zu Rate ziehen
lg