Ich hätte folgende Frage und ich versuche sie „allgemeingültig“ zu formulieren:
Muss ein Berufseinsteiger, der nich ab Jahresanfang, sondern im Jahresverlauf z.B. Oktober seine neue Arbeitsstelle angetreten hat höhere Steuern zahlen, oder wie erklärt sich ein höherer Bruttobetrag für die Steuer als die tatsächlich ausgewiesene Bruttosumme?
Wird das irgendwie mit der Steuererkläreung ausgeglichen?
verdient er unter 7664 Euro, liegt er unter dem Grundfreibetrag und bekommt mit der Steurerklärung die komplette Lohnsteuer zurück.
Wenn ich mich geirrt habe, korrigiert mich!
oder wie erklärt sich
ein höherer Bruttobetrag für die Steuer als die tatsächlich
ausgewiesene Bruttosumme?
einmal wieder: Das kommt drauf an.
Das ausgewiesene „Steuerbrutto“ ist die Zahl, die für den Lohnsteuereinbehalt zugrundegelegt wird.
Auf einer ordentlichen Abrechnung sollte das Steuerbrutto nachvollziehbar dargestellt sein. Außer dem Gehalt können da z.B. Sachbezüge (Kantinenmahlzeiten, Dienstwagennutzung, Unterkunft) einfließen, auch VL und sonst noch dieses und jenes. Dem Vernehmen nach gibt es Amateursoftware, die den Betrag nicht nachvollziehbar darstellt.
Denkbar ist auch, dass Du Monats- und kumulierte Jahreswerte miteinander vergleichst?
Es wäre interessant, mehr Details zu der fraglichen Abrechnung zu kennen - vielleicht findest Du einen Weg, sie wiederzugeben, ohne dabei vom Gehalt selber zu reden?
Gleichviel: Wenn der Arbeitnehmer aus dem Beispiel in diesem Jahr bloß drei Gehälter hat und vorher und auch sonst keine Einkünfte, müsste er schon ein recht sattes Einsteigergehalt haben, um überhaupt ESt zu zahlen. Die berühmten 7.664€ Grundfreibetrag beziehen sich allerdings auf das zu versteuernde Einkommen, das ist was anderes als das steuerpflichtige Bruttogehalt. Bei einem Monatsgehalt von z.B. 2.800€ mal drei Monate braucht sich unser Beispiel-Arbeitnehmer noch keine Sorgen wegen eventuell fälliger ESt zu machen, wenn sonst keine Einkünfte da sind.
Folgendes kann ich vielleicht noch zu den Rahmenbedingungen sagen. Das mit diesen 7XXX€ wir in diesem Fall wahrscheinlich nicht zutreffen, da unser Beispiel-Berufseinsteiger bereits während einem „Dualen-Studium“ im laufenden Jahr bereits Gehalt erhielt und eben seit dem Oktober „voll“ arbeitet.
Nun einige Detaills aus der Gehaltsabrechnung:
Zunächst sind da die Vergütung sowie Zulagen, eine ERA Einmalzahlung und Vermögb. AG Anteile aufgeführt, die ein Gesamtbruttobetrag bilden (Angenommen 100%). Unter dem Gesamtbrutto ist ein Steuerbrutto aufgeführt (ca. 135% Steuerbrutto). Dann steht da noch was von einer SV- Brutto KV/PV und SV-Brutto RV/AV, beides mal dem Steurbrutto entsprechend. Dann kommen eigentlich nur die Sozialabgaben.
Nun hoffe ich genug Details für euch gegeben zu haben und nicht mehr als hier irgendeine Regel mir erlaubt.
Folgendes kann ich vielleicht noch zu den Rahmenbedingungen
sagen. Das mit diesen 7XXX€ wir in diesem Fall wahrscheinlich
nicht zutreffen, da unser Beispiel-Berufseinsteiger bereits
während einem „Dualen-Studium“ im laufenden Jahr bereits
Gehalt erhielt und eben seit dem Oktober „voll“ arbeitet.
Auf jeden Fall verdinet er sehr unterschiedlich, und die EkStERklärung wird sich lohnen.
Unter dem
Gesamtbrutto ist ein Steuerbrutto aufgeführt (ca. 135%
Steuerbrutto) …
Wenn ich unverständliche Sachen hatte (meist bei einem neuen AGeber), hat ein freundliches Gespräch mit dem zuständigen Menschen in der Personalabteilung bzw. Buchhaltung immer geholfen. : „Ich bin neu hier und verstehe noch nicht richtig, wie das funktioniert. Könnten Sie mir ein Bisschen zum Durchblick verhelfen …“
Fast jeder Mensch erklärt gerne was er so drauf hat. *gg*