Berufserfahrung bei Teilzeit

Hallo,

mir ist gerade folgender Gedanke aufgekommen.

Wie wird die Einstufung der Berufserfahrung bei Teilzeitkräften bewertet?

Meine Hintergedanke dabei ist: Jemand könnte ja vier verschiedene Teilzeitjob (á 10 Std/Woche) ausüben. Nach 10 Jahren arbeiten, hat dann diese Person in jedem Job 10 Jahre Berufserfahrung? Also z.Bsp 10 Jahre als Fleicher, 10 Jahre als Reinigungskraft, 10 Jahre als Elektriker, 10 Jahre als Sekretär. Dann könnte diese Person bei einem Jobwechsel ein Gehalt mit 10 Jahren BErufserfahrung verlangen. Oder?
Wie würde es sonst bewertet werden, wenn im Lebenslauf die Erfahrung als Teilzeit auch angegeben wird?
Im ArbG unter TzBfG hab ich nichts finden können.

Viel Spaß mit der Hypothese…

Hallo

Dann könnte diese Person bei einem Jobwechsel ein
Gehalt mit 10 Jahren BErufserfahrung verlangen. Oder?

Klar. Gehälter sind sowieso immer Verhandlungssache. Insofern bleibt die Frage offen, ob der Kandidat kriegt, was er sich so vorstellt - oder ob es nicht zum Arbeitsvertrag kommt, oder nur für weniger Gehalt.

Wie würde es sonst bewertet werden, wenn im Lebenslauf die
Erfahrung als Teilzeit auch angegeben wird?

Als Teilzeit. :smile: Wobei sich umgekehrt die Frage stellt: Teilzeit wovon? Der Begriff „Vollzeit“ ist ja auch eine Frage des branchenüblichen Tarifvertrags. Sieben bis acht Arbeitsstunden pro Tag sind in vielen Branchen Tarif, aber das hindert manche nicht daran, massenhaft Überstunden zu kloppen. Haben die dann pro Kalenderjahr mehr als ein Arbeitsjahr Berufserfahrung? :wink:

Im ArbG unter TzBfG hab ich nichts finden können.

Nein, weil „Berufserfahrung“ kein gesetzlich definierter Begriff ist, sondern eine Hilfskrücke, derer sich die Personalchefs freiwillig bedienen (aber nicht bedienen müssen), um zu einer Einschätzung des Verhandlungspartners und seiner Gehaltsvorstellungen zu kommen.

Gruß
smalbop