Hallo, suche nach verbindlichen Aussagen über die
Wertung: Berufserfahrung = Ausbildung
Um den Beruf der Buchhalterin auszuüben, ist eine
kaufmännische Ausbildung erforderlich.
Fall: Ausbildung liegt nicht vor
Fortbildung: Interne Buchhaltungskurse
Berufspraxis: 30 Jahre Finanzbuchhaltung bis Bilanzerstellung
Kann die Zeit der Berufserfahrung die kaufm.Ausbildung
ersetzen ?
Würde mich über zahlreiche Antworten freuen.
Mit freundl.Grüßen
Halo hanbuch,
Kann die Zeit der Berufserfahrung die kaufm.Ausbildung
ersetzen ?
Da sagt Radio Eriwan dazu:
Im Prinzip ja…
…sofern es der AG anerkennt.
Allerdings darf man sich nicht mit falschen Federn schmücken und behaupten, dass man die entsprechende Ausbildung besitzt! Bei einer Bewerbung einfach die Situation schildern und die Erfahrung betonen. Mehr als eine Absage kann man nicht bekommen.
Viel Erfolg wünscht
Tinchen
Hallo,
die helfen bestimmt weiter:
http://www.bibb.de/de/index.htm
Christian
Hallo,
suche nach verbindlichen Aussagen über die
Wertung: Berufserfahrung = Ausbildung
Die gibts aber nicht, weil es darauf ankommt, um was es geht und was konkret (im Wortlaut) gefordert wird.
Kann die Zeit der Berufserfahrung die kaufm.Ausbildung
ersetzen?
In der Praxis hätte ich da keine Zweifel, aber wenn es z.B. um Eingruppierung geht, kommt es nun mal drauf an, was die Regelung dazu worwörtlich besagt.
MfG
Selbst. Buchführungshelfer - Befugnis
Servus,
vermutlich meinst Du nicht die Ausübung des Berufes, sondern die selbständige Ausübung der Tätigkeit (deren erlaubter Umfang beiläufig nur einen ganz kleinen Teil der Tätigkeiten umfasst, die man als Buchhalter so tut).
Für diese ist außer der nachgewiesenen praktischen Tätigkeit eine bestandene Abschlußprüfung zwingend erforderlich. Hier gibts ein Merkblatt von der OFD Niedersachsen zu dem Thema:
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C3170597_L20…
Schöne Grüße
MM