Berufsfachschule - BaföG - ALGII

Guten Tag,

folgende Situation;

Meine Ausbildung zum Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistungen endet Anfang Juni (in 2 Wochen).

Da es mit Stellen schlecht aussieht, ziehe ich in Betracht mich weiterzubilden.

Soweit ich mich informiert habe kommt jetzt eine Fachschule (Berufsfachschule) in Frage.

Wenn ich „ausgelernt“ bin muss ich mich da sicher nur noch melden, und sehen das ich aufgenommen werde, nehme ich mal an ?!

Nun überlege ich auch wie ich meinen Lebensunterhalt weiter bestreite.
Soweit ich mich diesbezüglich gerade informiert habe, steht Mir BaföG (SchülerBaföG) zu und da ich alleine wohne auch ALGII.

Sicher, ob ich die Materie auch ausreichend durchdrungen habe, bin ich Mir jedoch nicht.

Weiter fraglich … ob der Umstand, das ich bis Ende der Ausbildung BAB beziehe/bezogen habe … irgendeinen Einfluss auf die weitere Förderung hat.

Meine Frage/n …

Muss ich das BaföG komplett oder nur anteilig zurückzahlen, wenn ich 2 Jahre den Betriebswirt in Vollzeit auf einer Berufsfachschule mache.

Bin ich ALGII berechtigt, da ich alleine wohne und durch die Vollzeit Schule nicht nebenbei arbeiten kann.

Spielt die bezahlte Berufsausbildungsbeihilfe da irgendwie noch eine Rolle ?!

Danke schonmal im Vorraus :wink:

Guten Tag,

Hallo,

folgende Situation;

Meine Ausbildung zum Kaufmann für Spedition und
Logistikdienstleistungen endet Anfang Juni (in 2 Wochen).

Da es mit Stellen schlecht aussieht, ziehe ich in Betracht
mich weiterzubilden.

Soweit ich mich informiert habe kommt jetzt eine Fachschule
(Berufsfachschule) in Frage.

Wenn ich „ausgelernt“ bin muss ich mich da sicher nur noch
melden, und sehen das ich aufgenommen werde, nehme ich mal an
?!

Nun überlege ich auch wie ich meinen Lebensunterhalt weiter
bestreite.
Soweit ich mich diesbezüglich gerade informiert habe, steht
Mir BaföG (SchülerBaföG) zu und da ich alleine wohne auch

Solange es eine weiterbildung und keine neubildung ist bekommst du bafög

ALGII.

da du schon eine staatliche unterstützung bekommst ist mit ALG II essig. was aber geht (udv. dass du noch nicht 28 bist) ist kindergeld

Sicher, ob ich die Materie auch ausreichend durchdrungen habe,
bin ich Mir jedoch nicht.

Weiter fraglich … ob der Umstand, das ich bis Ende der
Ausbildung BAB beziehe/bezogen habe … irgendeinen Einfluss
auf die weitere Förderung hat.

sollte nicht

Meine Frage/n …

Muss ich das BaföG komplett oder nur anteilig zurückzahlen,
wenn ich 2 Jahre den Betriebswirt in Vollzeit auf einer
Berufsfachschule mache.

ich denke da es eine schulische weiterbildung ist, solltest du volles bafög bekommen ohne rückzahlungspflicht

Bin ich ALGII berechtigt, da ich alleine wohne und durch die
Vollzeit Schule nicht nebenbei arbeiten kann.

nein, da du dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehst und schon staatliche hilfe erhältst

Spielt die bezahlte Berufsausbildungsbeihilfe da irgendwie
noch eine Rolle ?!

Denke nicht

Danke schonmal im Vorraus :wink:

Danke für die flotte Antwort!

Mit der staatlichen Hilfe (BAB) ist es ja mit Ende der Ausbildung im Juni auch vorbei. Danach sollte der Weg für ALGII also offen sein ?!

Da ergibt sich mir gerade noch eine andere Frage :smile:

Laut Ausbildungsvertrag geht meine Ausbildung bis 31.07 das heisst ich bekomme im Juni + Juli noch BAB.

Mit bestehen der mündlichen Prüfung am 05.Juni bin ich aber ausgelernt, verfällt dann mein Anspruch auf Juni+Juli BAB nicht … eigentlich ?!
Das sollte ich wahrscheinlich melden … sonst fällt das spätestens auf wenn ich BaföG beantrage … nehme ich mal an oder wie seht ihr das?

Guten Tag,

Danke für die flotte Antwort!

Mit der staatlichen Hilfe (BAB) ist es ja mit Ende der
Ausbildung im Juni auch vorbei. Danach sollte der Weg für
ALGII also offen sein ?!

Solange du keine andere einkunfstquelle hast ist der weg zu staatlichen hilfsleistungen offen. allerdings wenn du eine ausbildung machst nehme ich an dass du
a) länger als ein jahr gearbeitet hast und
b) sozialversichert warst. also ist dein erster weg zur bundesagentur denn dann hast du anspruch auf ALG I. falls das dann noch unter der grenze ist wird das ganze mit alg II aufgefüllt. Falls du unter 30.800 euro im jahr warst musst du nicht einmal ein ganzes jahr follbekommen, dann reicht ein halbes jahr innerhalb der letzten 2 jahre sozialversicherung. Ist heute erst beschlossen wurden.

Da ergibt sich mir gerade noch eine andere Frage :smile:

Laut Ausbildungsvertrag geht meine Ausbildung bis 31.07 das
heisst ich bekomme im Juni + Juli noch BAB.

Mit bestehen der mündlichen Prüfung am 05.Juni bin ich aber
ausgelernt, verfällt dann mein Anspruch auf Juni+Juli BAB
nicht … eigentlich ?!
Das sollte ich wahrscheinlich melden … sonst fällt das
spätestens auf wenn ich BaföG beantrage … nehme ich mal an
oder wie seht ihr das?