darf die bg nur einen auszahlschein einer bg klinik akzeptieren obwohl in deutschland freie arztwahl
darf die bg nur einen auszahlschein einer bg klinik
akzeptieren obwohl in deutschland freie arztwahl
Hi,
ich weiß zwar nicht, was Du mit einem Auszahlschein meinst, aber freie Arztwahl ist relativ. Als Kassenpatient bezahlt die Kasse auch nur Ärzte, die eine kassenärztliche Zulassung haben. Willst Du zu einem Arzt, der diese Zulassung nicht hat, mußt Du ihn privat bezahlen.
Genauso ist es bei der BG. Die BG bezahlt nur, wenn der Arzt / Krankengymnast etc. eine BG-Zulassung hat.
Gruß
Tina
Hoi.
Grundsätzlich läuft die Behandlung über die BG wie bei einer Krankenkasse. Der Unterschied ist nur, dass die BG besondere Krankenhäuser unterhält und besonderes qualifizierte Ärzte bevorzugt(sogn. Durchgangsärzte).
Natürlich darf auch mit normalen Krankenhäusern oder mit anderen Ärzten zusammengearbeitet werden - wenn es den (genauso) der Heilung dient.
Allerdings sagt mir der Begriff „Auszahlschein“ auch nix. Da sollte man seinen Reha-Manager(Sachbearbeiter) der BG einfach mal fragen!
Ciao
Garrett