Hallodri!
Okay, wenn ich das so richtig verstanden habe:
Die BG ermittelt, Wegeunfallfragebogen etc.,
Ja
und hat jetzt
schon Zweifel am Vorliegen des Arbeitsunfalles geäußert?
Nein
Adam
scheint schon zu wissen, dass es nix gibt
Das entnimmt Adam den Aussagen hier im Thread 
(wohl auch wegen der
geringe Verletzungsfolgen)?
Stimmt: Sehr schwere Verletzungen, knapp überlebt, aber weitgehend „repariert“
Naja, die Frage nach dem Alkohol ist schon wichtig: bei
absoluter Fahruntüchtigkeit verliert man auch den
Versicherungsschutz bei der BG.
Klar - aber die Frage kann doch nicht ohne Zeitlimit sein, sonst verliert die Antwort jeden Sinn.
Es kann doch nicht darum gehen, ob Adam vor 20 Jahren mal besoffen war. 
Aber man kann auch ehrlich
antworten, dass man z. B. auf der Betriebsfeier ein Glas Sekt
hatte - da kommt nix nach.
Adam hatte tagelang nix getrunken, also kein Problem
Denn ohne Beweis(Blutprobe) kann
man die Leistungen nicht versagen…
Den 0,0 Promille Beweis gibts: die Polizei läßt bei solch schweren Unfällen alle Beteiligten - auch die Bewusstlosen - eine Atemkontrolle machen. Adam hatte zero, nothing, Null, also keine Blutprobe sinnvoll.
Eine Behörde muß sich an einen Rechtsbeistand wenden, wenn
eine Vollmacht von diesem vorliegt. Also entweder schickt Adam
eine oder der Anwalt wendet sich an die BG und schickt eine
Kopie mit.
Vollmacht liegt vor, Hinweis Adams auf den RA auch.
Aber vielleicht ist die BG keine Behörde in deinem Sinne?
Oder einfach faul oder schlampig?
Ja, es könnte sein, dass die KK einen Erstattungsanspruch an
die BG meldet, weil sie meint, dass ein Arbeitsunfall vorlag.
Im Regelfall läuft ja sowas im Hintergrund ab und Adam würde
garnix davon mitbekommen. Wenn dann die KK von der BG hört -
wir bekamen keine Angaben des Adam und Adam dann auf Fragen
der KK nicht antworten will…kommen wir wieder zu den
Mitwirkungspflichten…
Das hab ich befürchtet.
Danke nochmal für deine Infos!
Grüße!
Timsy