Berufsgenossensch. od. KFZ- Versicherg: wer zahlt?

Hallo Profis!

Falls ich hier richtig bin:

Wenn Herr Adam auf einer Arbeits- Autofahrt mit dem Dienstwagen schuldlos von Frau Eva (im Privatauto) schwer verletzt wird: Wer zahlt dann was?

  • den Totalschaden an Adams Dienstauto vermutlich die KFz- Versicherung von Eva an die Firma von A?
  • die zerrissene Kleidung von Adam + Schmerzensgeld ebenfalls die KFZ- Versicherung von Eva?
  • wofür ist dann die Berufsgenossenschaft gut?

Danke für brauchbare Infos!

Timsy

Zusatzfrage:
Zahlt jemand nach 6 Wochen Krankheit die Differenz zwischen Nettolohn und Krankengeld?

Hoi.

Frage 1: Ja.

Frage 2: Bin nicht sicher und halte daher meinen Schnabel…

Frage 3: Sie zahlt für die Körperschäden des Verunfallten. Sie zahlt nach der Lohnfortzahlung das Verletztengeld, erstellt Reha-Pläne, schickt (falls nötig) einen Berufshelfer vorbei und initiert entsprechende Aus-, Fort-, Weiterbildung des Verletzen. Zahlt Unfallrente wenn Spätfolgen verbleiben oder Witwen- und Waisenrenten wenns ganz Dicke kommt.
Im übrigen sind die Reha-Leistungen in der Regel besser als die der Krankenkasse.

Frage 4: Das wäre eine Frage des Schadensersatztes wie unter Frage zwei.

Ciao
Garrett

Hi!

Frage 3: Sie zahlt für die Körperschäden des Verunfallten.

Nur bleibende oder auch „reparable“ Körperschäden?
Auch Sonstiges?

Beispiel: Adam kann unfallbedingt heuer nicht mehr Motorradfahren; aber voraussichtlich ab 2011 wieder.

Motorrad:

  • Versicherung
  • Steuer
  • Wertverlust
    (alles eigentlich Peanuts)
    Adam:
  • entgangener Motorradspass? (schlimm!)
  • erhöhte Kosten (Auto statt Mopped, wieder Peanuts)

Es gibt also jede Menge Problemchen für Adam - aber wo fängts an und wo hörts versicherungstechnisch auf…

Sie
zahlt nach der Lohnfortzahlung das Verletztengeld,

Was ist ein Verletztengeld?
Schmerzensgeld?

Ciao und danke für die hilfreiche Antwort!

Timsy

Wenn Herr Adam auf einer Arbeits- Autofahrt mit dem
Dienstwagen schuldlos von Frau Eva (im Privatauto) schwer
verletzt wird: Wer zahlt dann was?

Grundsätzlich muß der Schädiger in unbegrentzer Höhe haften, vorausgesetzt der Geschädigte kann seinen schanden glaubhaft machen und beziffern. Ist der Schädiger auch noch versichert (im KFZ-Bereich Plficht) ist es umso besser.

  • den Totalschaden an Adams Dienstauto vermutlich die KFz-Versicherung von Eva an die Firma von A?

Stimmt. Allerdings wird nur der Zeitwert erstattet, was bei Leasingfahrzeugen zu bösen Überraschungen führen kann.

  • die zerrissene Kleidung von Adam + Schmerzensgeld ebenfalls
    die KFZ- Versicherung von Eva?

Stimmt auch, aber wieder Zeitwert für die Kleidung.

  • wofür ist dann die Berufsgenossenschaft gut?

Die BG erbringt ihre Leistungen bei Arbeits- udn Wegeunfällen und holt sich dann die Kosten vom Schädiger zurück. Es ist aber denkbar, dass die BG mehr Leistungen erbringt, als der schädiger zahlen muß.

Zahlt jemand nach 6 Wochen Krankheit die Differenz zwischen Nettolohn und Krankengeld?

Das ist ein finanzieller Schaden, der vom Schädiger eingefordert werden kann. Wenn man selber vorsichtig gewesen wäre, hätte man das versichert, denn mna kann ja auch ohne Einwirkung Dritter länger als 6 Wochen krank werden und dann trägt man den Verlust selber.

Hi!

Frage 3: Sie zahlt für die Körperschäden des Verunfallten.

Nur bleibende oder auch „reparable“ Körperschäden?
Auch Sonstiges?

Ja alles bis zu den Summen die versichert sind! (KFZ-Haftpflicht)

Es gibt also jede Menge Problemchen für Adam - aber wo fängts
an und wo hörts versicherungstechnisch auf…

Versicherungstechnisch hört es nach meist nach den 100 Mio auf (Standardttarif) Falls gesetzliche Summen 7,5 Mio €

Was ist ein Verletztengeld?

Ein Begriff aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Bei Arbeitsunfähigkeit wird AN das Verletztengeld bezahlt, sobald die Lohnfortzahlung endet. Die Berechnung erfolgt durch die KK im Auftrag der jeweiligen BG.
Berechnung AN: 80% vom JAV, max. 80% der JAV-Grenze der BG aber nicht mehr als Netto.
Berechnung Selbständige: 1/450 der versicherten Summe.

Schmerzensgeld?

Begriff aus der Haftpflicht.

Bei Schadenersatzsprüchen mit Körperschaden spricht man von Schmerzensgeld. Höhe wird vor Gericht geklärt da dort einige Faktoren zusammenkommen.

Bzgl. Zusatzfrage: Eine Krankentagegeldversicherung deckt die Lücke nach Ende der Lohnfortzahlung zwischen früherem Netto und KK.

Gruß

Hi und danke für eure guten Antworten!

Mein Resumee:

Wer einen Arbeitsunfall ohne langfristige Einschränkungen, Behinderungen, Kurbedarf etc. hat braucht keinen Support der BG, da diese ja „nur“ die anderen Leistungsträger wie KK etc.„entlastet“.

Wenn Streit darüber entsteht, ob es wirklich ein Arbeitsunfall war (BG zweifelt den Arbeitsweg an o.ä.), dann kann er entspannt auf BG - Übernahmen „verzichten“. KK und gegnerische Versicherungen zahlen ohnehin alles (ausser Kur etc.- s.o.)

Er könnte sogar soweit gehen und auf Kooperation (Schriftverkehr, Ausfüllen von Fragebögen, Erstellen von Skizzen etc. verzichten?
Oder ist er juristisch dazu verpflichtet?

Ciao!

Timsy

Hoi.

Nu aber bitte nicht zuviel durcheinander bringen…

Die BG zahlt auch dann eine Rente, wenn eine vorübergehende Beinträchtigung gegeben ist. Dabei müssen 20% MdB erreicht werden.

Die Berufsgenossenschaft zahlt kein Schmerzensgeld und keinen anderen Schadensersatz wie die Motorradversicherung…

So weit kam ich, als ich das Resumee las…

Ja, du mußt nicht mit der BG reden und kannst (auf das Gute) verzichten.

1.Aussage : Ja.

  1. Aussage : Nö. Und wenn der Verletzte Jahre später Folgeschäden hat - dann ist das Geheule groß. Übrigens, der Arbeitgeber zahlt diese Versicherung - warum also verzichten??

3.Aussage : Nach §60ff SGB I besteht eine Mitwirkungspflicht. Wenn man nicht mithilft, können Leistungen verweigert werden. Lustig, denn die KK zahlt freiwillig nicht sehr gerne, wenn ein Arbeitsunfall im Raume steht und der Verletzte wegen „Null-Bock“ nicht mitmacht. Dann kann im schlimmsten Falle das Geld knapp werden, wenn keiner zahlen will und man das Einklagen muß…

So long

Garrett

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Hi und danke, Garret!

Die BG zahlt auch dann eine Rente, wenn eine vorübergehende
Beinträchtigung gegeben ist. Dabei müssen 20% MdB erreicht
werden.

Annahme das wäre nicht der fall - in unserem virtuellen Fall.

Ja, du mußt nicht mit der BG reden und kannst (auf das Gute)
verzichten.

„Gutes“ für Herrn Adam ist also nicht zu erwarten - nur Entlastung für dessen gesetzliche KK, die bisher Krankenhaus und Ärzte bezahlt hat. Sich inzwischen aber an die gegnerische KFz - Versicherung gewandt hat.

  1. Aussage : Nö. Und wenn der Verletzte Jahre später
    Folgeschäden hat - dann ist das Geheule groß. Übrigens, der
    Arbeitgeber zahlt diese Versicherung - warum also verzichten??

Weil von der BG und anderen Versicherungen dämliche (sorry) Fragen in Hülle und Fülle gestellt werden:

Beispiel: „Haben Sie vor dem Unfall Alkohol getrunken?“

Welcher Erwachsene kann da schon ehrlich mit NEIN antworten und damit behaupten, die letzten Jahrzehnte seines Lebens keinen Alkohol probiert zu haben?
Gemeint ist vermutlich ganz etwas anderes, nämlich die letzten Stunden vor dem Unfall.
etc…
Der Verweis auf seinen Anwalt hindert die BG nicht daran, weiterhin Fragebögen an den Versicherten zu senden.
Da keine Leistung zu erwarten sind kann es sein, dass Herr Adam die Lust auf für ihn sinnlose Schreibarbeiten verliert.

3.Aussage : Nach §60ff SGB I besteht eine Mitwirkungspflicht.
Wenn man nicht mithilft, können Leistungen verweigert werden.
Lustig, denn die KK zahlt freiwillig nicht sehr gerne, wenn
ein Arbeitsunfall im Raume steht und der Verletzte wegen
„Null-Bock“ nicht mitmacht.

Kann Herr Adam seine Aufwendungen (mit 10.-€ pro Stunde oder so) wenigstens in Rechnung stellen?

Dann kann im schlimmsten Falle das
Geld knapp werden, wenn keiner zahlen will und man das
Einklagen muß…

Adam stellt keine Forderungen an die BG - ausser die KK stellt Forderungen an ihn!?!
Kann das passieren?

Grübel…

und Grüße!

Timsy

Hoi.

Okay, wenn ich das so richtig verstanden habe:
Die BG ermittelt, Wegeunfallfragebogen etc., und hat jetzt schon Zweifel am Vorliegen des Arbeitsunfalles geäußert? Adam scheint schon zu wissen, dass es nix gibt (wohl auch wegen der geringe Verletzungsfolgen)?

Naja, die Frage nach dem Alkohol ist schon wichtig: bei absoluter Fahruntüchtigkeit verliert man auch den Versicherungsschutz bei der BG. Aber man kann auch ehrlich antworten, dass man z. B. auf der Betriebsfeier ein Glas Sekt hatte - da kommt nix nach. Denn ohne Beweis(Blutprobe) kann man die Leistungen nicht versagen…

Eine Behörde muß sich an einen Rechtsbeistand wenden, wenn eine Vollmacht von diesem vorliegt. Also entweder schickt Adam eine oder der Anwalt wendet sich an die BG und schickt eine Kopie mit.

Einen Auslagenersatz gibt es:
„§ 65a SGB I Aufwendungsersatz
(1) Wer einem Verlangen des zuständigen Leistungsträgers nach den §§ 61 oder 62 nachkommt, kann auf Antrag Ersatz seiner notwendigen Auslagen und seines Verdienstausfalls in angemessenem Umfang erhalten. Bei einem Verlangen des zuständigen Leistungsträgers nach § 61 sollen Aufwendungen nur in Härtefällen ersetzt werden.
(2) Absatz 1 gilt auch, wenn der zuständige Leistungsträger ein persönliches Erscheinen oder eine Untersuchung nachträglich als notwendig anerkennt.“
Allerdings beziehen sich die §61 und §62 auf das persönliche Erscheinen bei der Behörde und auf Untersuchungen - nicht aber auf Formulare ausfüllen.
Man, dann würde ich dem Finanzamt aber ne Rechnung aufmachen :smile:

Ja, es könnte sein, dass die KK einen Erstattungsanspruch an die BG meldet, weil sie meint, dass ein Arbeitsunfall vorlag. Im Regelfall läuft ja sowas im Hintergrund ab und Adam würde garnix davon mitbekommen. Wenn dann die KK von der BG hört - wir bekamen keine Angaben des Adam und Adam dann auf Fragen der KK nicht antworten will…kommen wir wieder zu den Mitwirkungspflichten…

Ciao
Garrett

1 Like

Hallodri!

Okay, wenn ich das so richtig verstanden habe:
Die BG ermittelt, Wegeunfallfragebogen etc.,

Ja

und hat jetzt
schon Zweifel am Vorliegen des Arbeitsunfalles geäußert?

Nein

Adam
scheint schon zu wissen, dass es nix gibt

Das entnimmt Adam den Aussagen hier im Thread :smile:

(wohl auch wegen der
geringe Verletzungsfolgen)?

Stimmt: Sehr schwere Verletzungen, knapp überlebt, aber weitgehend „repariert“

Naja, die Frage nach dem Alkohol ist schon wichtig: bei
absoluter Fahruntüchtigkeit verliert man auch den
Versicherungsschutz bei der BG.

Klar - aber die Frage kann doch nicht ohne Zeitlimit sein, sonst verliert die Antwort jeden Sinn.
Es kann doch nicht darum gehen, ob Adam vor 20 Jahren mal besoffen war. :smile:

Aber man kann auch ehrlich
antworten, dass man z. B. auf der Betriebsfeier ein Glas Sekt
hatte - da kommt nix nach.

Adam hatte tagelang nix getrunken, also kein Problem

Denn ohne Beweis(Blutprobe) kann
man die Leistungen nicht versagen…

Den 0,0 Promille Beweis gibts: die Polizei läßt bei solch schweren Unfällen alle Beteiligten - auch die Bewusstlosen - eine Atemkontrolle machen. Adam hatte zero, nothing, Null, also keine Blutprobe sinnvoll.

Eine Behörde muß sich an einen Rechtsbeistand wenden, wenn
eine Vollmacht von diesem vorliegt. Also entweder schickt Adam
eine oder der Anwalt wendet sich an die BG und schickt eine
Kopie mit.

Vollmacht liegt vor, Hinweis Adams auf den RA auch.
Aber vielleicht ist die BG keine Behörde in deinem Sinne?
Oder einfach faul oder schlampig?

Ja, es könnte sein, dass die KK einen Erstattungsanspruch an
die BG meldet, weil sie meint, dass ein Arbeitsunfall vorlag.
Im Regelfall läuft ja sowas im Hintergrund ab und Adam würde
garnix davon mitbekommen. Wenn dann die KK von der BG hört -
wir bekamen keine Angaben des Adam und Adam dann auf Fragen
der KK nicht antworten will…kommen wir wieder zu den
Mitwirkungspflichten…

Das hab ich befürchtet.

Danke nochmal für deine Infos!

Grüße!

Timsy