Berufsgenossensch pflicht

ich bin rentner und möchte nebenberuflich ein gewerbe als hausmeisterservice anmelden. besteht eine pflichtmigliedschasft in der bg, wenn ich keine angestellten habe und max. 400,- € mtl. verdiene.
hy

Das kommt auf die BG an. Da ein Hausmeisterservice in keine BG richtig reinpasst, kommt er in der Regel zur Verwaltungs BG. Dort gibt es keine Pflichtmitgliedschaft für den Unternehmer.

Gruß

JÖrg

Ein Freund baut Musikinstrumente als Gewerbe. Die BG schreibt ihn jedes Jahr an dass er sich melden muesste. Er hat dies bis heute ignoriert: soweit ich verstanden habe, muss er dann teilnehmen wenn er Jemand einstellt oder ausbildet. In der Zwischenzeit spart er sich die Ausgaben.
Vielleicht ist fuer das Putzgewerbe auch dasselbe.
Pascal

Hi Pascal,

erstmal besteht ein Unterschied zwischen Mitgliedschaft in einer BG, Versicherung bei einer BG und Beitragspflicht zu einer BG. Dein Freund darf sich schon mal warm anziehen - die Berufsgenossenschaften haben keine Zwangsmittel wie etwa die Finanzämter, um einen Unternehmer zur Erfüllung seiner Pflicht zu zwingen. Ähnlich wie bei der Meldepflicht an die Landeszentralbanken ist das einzige Mittel, das sie haben, das Verfahren zur Untersagung der Ausübung des Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit. Aber was solls - wenn er läse, was ihm die BG schreibt, könnte er das auch selber verstehen. Um Beiträge geht es dabei nämlich überhaupt nicht, sondern um die Mitgliedschaft seines Unternehmens, ggf. auch um die Einstufung zu Risikoklassen.

Jemand, der Musikinstrumente baut, ist entweder in der Holz-BG oder in der BG Metall Pflichtmitglied, das kommt darauf an, welche Materialien er vorwiegend verarbeitet. Mit der Verwaltungs-BG hat das nix zu tun, auch nicht vielleicht.

In allen drei genannten Berufsgenossenschaften haben die Unternehmer eine Option zur freiwilligen Versicherung - die übrigens immer einen Vergleich mit privaten Unfallversicherungen wert ist. In anderen Berufsgenossenschaften sind die Unternehmer pflichtversichert wie die Arbeitnehmer.

Schöne Grüße

MM

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ich verstehe nicht den Sinn des Hinweis…

Servus,

also nochmal zum Mitschreiben:

Ein Freund baut Musikinstrumente als Gewerbe.

Damit ist er, je nach verarbeiteten Materialien, in der Holz-BG oder der BG Metall - eventuell auch in der BG Chemie als Unternehmer zwingend Mitglied. Ganz egal, ob er Beiträge zahlen muß oder nicht.

Vielleicht ist fuer das Putzgewerbe auch dasselbe.

Ist es ganz und gar nicht, weil ein Raumreinigungsunternehmer in der Verwaltungs-BG Mitglied ist. Das ist eine andere BG mit einer anderen Satzung. Ob Unternehmer freiwillig versichert werden können oder zwingend versichert sind, hängt von der BG und ihrer Satzung ab. Daher kann man nicht spekulativ von den Verhältnissen bei einer BG auf die bei einer anderen schließen wollen.

Die BG schreibt ihn jedes Jahr an dass er sich melden muesste.

Vermutlich sind es sogar mehrere BGn, aber er liest ja nicht, was in den Anschreiben steht. Wahrscheinlich geht es zunächst um die Klärung, in welcher BG er Mitglied ist. Vielleicht auch um die Einstufung der Risikoklassen.

Er hat dies bis heute ignoriert: soweit ich verstanden habe, muss er dann teilnehmen wenn er Jemand einstellt oder ausbildet.

Nein. Man muss sich dafür in diesen komfortablen Zeiten nicht einmal durch die Satzung einer oder mehrerer BGn arbeiten, ein Blick auf die HP der zuständigen BG genügt: Ein Unternehmer ist immer und zwingend Mitglied bei einer BG, ganz egal ob er beitragspflichtig ist oder nicht.

In der Zwischenzeit spart er sich die Ausgaben.

Und erzeugt für sich ein enormes Risiko. Wie ich ebenfalls bereits geschrieben habe, haben die BGn keine Mittel, die Beantwortung ihrer Anfragen zu erzwingen, etwa durch die Festsetzung von Zwangsgeldern oder ähnlichem. Die einzige Chance, die sie haben, wenn ein Unternehmer hartnäckig nicht kooperiert, ist, daß sie ein Verfahrung zur Untersagung der Ausübung des Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit anleiern. Daß das im gegebenen Fall gemacht wird, ist eher unwahrscheinlich. Wenn es aber durchgezogen wird, kann der gute Mann seinen Laden zumachen, und die Chancen, die er auf eine nichtselbständige Beschäftigung in seinem Beruf hat, kann man sich an fünf Fingern abzählen.

Kurzer Sinn meiner Hinweise also:

(1) Bitte nicht im Nebel herumrühren, das nützt den Fragestellern nichts.
(2) Vorsicht mit „spart er sich“: Une lettre peut en cacher une autre, oder auch „Wenn man die grauen Umschläge alle ungeöffnet lässt, kann man schon auch mal einen Gelben bekommen“ - und dann ist aus mit Sparen.

Schöne Grüße

MM